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gesundheit iii : Cannabis bald auf Rezept

Therapiekosten sollen erstattet werden

11.07.2016
2023-08-30T12:30:04.7200Z
1 Min

Schwer kranke, von Schmerzen geplagte Patienten sollen künftig auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit hochwertigen Cannabisarzneimitteln versorgt werden können. Das sieht ein Gesetzentwurf (18/8965) der Bundesregierung vor, mit dem die Vorschriften aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geändert werden und der in der vergangenen Woche erstmals im Bundestag beraten wurde.

Cannabis ist eine Droge, die bisher nur in Ausnahmefällen als Schmerzmittel zum Einsatz kam. Die Kosten mussten die Patienten in der Regel selbst tragen. Im Juni 2016 verfügten 779 Patienten in Deutschland über eine entsprechende Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Patienten sollen künftig getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in kontrollierter Qualität auf ärztliche Verschreibung hin in Apotheken erhalten können. Für die Versicherten wird zudem, auch in eng begrenzten Ausnahmefällen, ein Anspruch auf Versorgung mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon geschaffen. Um die Versorgung sicherzustellen, wird der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken ermöglicht. Die Aufgabe wird dem BfArM übertragen. Geplant ist der Aufbau einer staatlichen Cannabisagentur. Der Eigenanbau von Medizinalhanf für eine Selbsttherapie ist nicht vorgesehen, weil dann die Qualität der Substanzen nicht garantiert wäre. Die von der Opposition geforderte generelle Legalisierung von Cannabis wird von der Regierung als falscher Weg abgelehnt.