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NAchrichtendienste : Kontrolliert geheim

Opposition findet Koalitionsvorschläge zur stärkeren Aufsicht ungenügend

11.07.2016
2023-08-30T12:30:04.7200Z
3 Min

Das Thema, das der Bundestag am Freitagnachmittag behandelte, ist ein parlamentarischer Dauerbrenner, dessen Aktualität sich auch in der Arbeit der Untersuchungsausschüsse zum NSU- und zum NSA-Komplex (siehe Beiträge rechts und unten) widerspiegelt: die Kontrolle der Geheimdienste. Ihr sollen zwei von der Koalition eingebrachte Gesetzentwürfe dienen, über die das Parlament in zwei der letzten Debatten vor der Sommerpause erstmals beriet.

Dabei ging es zunächst um den Gesetzentwurf zur "Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes" (18/9040). Damit soll sichergestellt werden, dass die Kontrollrechte des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) "intensiver, koordinierter und kontinuierlicher wahrgenommen werden können". Auch soll die PKGr-Tätigkeit stärker verknüpft werden mit der des für die Wirtschaftspläne der Dienste zuständigen "Vertrauensgremiums" des Bundestages und seiner G10-Kommission, die über Beschränkungsmaßnahmen der Geheimdienste beim Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis entscheidet. Dazu sieht die Vorlage unter anderem vor, einen "Ständigen Bevollmächtigten" des PKGr zu installieren. Er soll das Gremium unterstützen und als sein "verlängerter Arm" dessen Rechte gegenüber der Regierung und den Diensten "auch in strategischer Hinsicht wahrnehmen".

In der Debatte, zu der auch ein Grünen-Antrag "für eine wirksamere Kontrolle der Nachrichtendienste" (18/8163) vorlag, kritisierte André Hahn (Linke), der Koalitionsentwurf werde dem Ziel einer besseren parlamentarischen Kontrolle der Geheimdienste "nicht einmal ansatzweise gerecht'". Die Einrichtung des Ständigen Bevollmächtigten berge die Gefahr, dass sehr sensible Vorgänge und Akten nur diesem vorgelegt würden und nicht den Abgeordneten. Damit würde die Parlamentskontrolle ausgehebelt.

Auch Hans-Christian Ströbele (Grüne) warnte, angesichts der "starken Stellung" des Ständigen Bevollmächtigen bestehe die Gefahr, dass Regierung und Geheimdienste mit diesem sehr eng zusammenarbeiten und er Informationen erhalte, die die Abgeordneten dann nicht bekämen. Der "entscheidende Fehler" der Koalition sei aber, dem PKGr keine Sanktionsmöglichkeit für den Fall zu geben, dass es belogen wird.

Stephan Mayer (CSU) wandte sich gegen ein "generelles Misstrauen" gegenüber den Nachrichtendiensten, auch wenn es in den vergangenen Jahren Verfehlungen und "individuelles Versagen von Mitarbeitern" gegeben habe. Mayer betonte zugleich, der Ständige Bevollmächtigte werde eng an das PKGr "angebunden" und weisungsgebunden sein. Mit der Schaffung dieser Stelle gebe das PKGr "nichts aus der Hand".

Uli Grötsch (SPD) verwies ebenfalls darauf, dass dieser Bevollmächtigte nur dem PKGr unterstellt sein werde. Im Gegensatz zu den Abgeordneten werde er ausschließlich mit der parlamentarischen Kontrolle der Dienste befasst sein. Künftig könnten die Abgeordneten "immer im Bilde sein" und frühzeitig als Gesetzgeber eingreifen, wenn sie es für notwendig hielten.

Reform des BND-Gesetzes Mit dem zweiten Gesetzentwurf (18/9041) sollen spezielle rechtliche Grundlagen für die "Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes" (BND) sowie eine diesbezügliche Kooperation mit öffentlichen Stellen anderer Staaten geschaffen werden. Bei der Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung handelt es sich laut Vorlage um die strategische Fernmeldeaufklärung von "Ausländern im Ausland vom Inland aus", durch die der BND besonders wichtige Erkenntnisse aus internationalen Datenströmen gewinnen könne, etwa über internationalen Terrorismus, organisierte Kriminalität oder über politische Entwicklungen in bestimmten Ländern. Auch die gemeinsame Datenhaltung mit ausländischen Stellen soll auf eine spezielle Rechtsgrundlage gestellt werden. Die Maßnahmen der "Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung" sollen künftig von einem neu einzusetzenden "Unabhängigen Gremiums" auf ihre Notwendigkeit und Zulässigkeit hin überprüft werden. Das Gremium soll aus zwei Richtern am und einem Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof bestehen und dem PKGr mindestens halbjährlich über seine Tätigkeit berichten.

Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) sprach von der "weitreichendsten Reform des BND-Gesetzes" der vergangenen Jahrzehnte. Unter anderem werde die Position des Kanzleramts als Fach- und Dienstaufsicht des BND gestärkt, eine unabhängige Überwachung bestimmter Maßnahmen sichergestellt und Wirtschaftsspionage gesetzlich ausgeschlossen. Auch werde für einen besseren Schutz der Bürger der EU und ihrer Institutionen gesorgt. Eva Högl (SPD) nannte es einen wichtigen Punkt des Gesetzentwurfs, dass man Regelungen für die Gleichstellung von EU-Bürgern mit deutschen Staatsangehörigen schaffe.

Hahn kritisierte, das Ausspähen von EU-Bürgern, befreundeter Regierungen und EU-Institutionen werde "unter Verweis auf unklar formulierte Voraussetzungen" erlaubt. "Spionieren unter Freunden geht künftig doch", sagte er. Konstantin von Notz (Grüne) monierte, die Koalition versuche zwar, unter EU-Staaten die Überwachung teilweise zurückzufahren, gehe aber nicht weit genug.