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Digitale netze : Mehr Tempo beim Glasfaserausbau

11.07.2016
2023-08-30T12:30:04.7200Z
2 Min

Netzbetreiber haben künftig beim Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze einen Anspruch auf die Nutzung existierender passiver Netzinfrastrukturen. Der Bundestag verabschiedete vergangenen Donnerstag einen dazu von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (18/8332) in der vom Verkehrsausschuss abgeänderten Fassung (18/9023). Union und SPD stimmten bei Enthaltung der Linksfraktion und Ablehnung der Grünen für die Vorlage.

Von der Neuregelung verspricht sich die Regierung eine Senkung der Kosten beim Glasfaserausbau und damit verbunden auch die benötigte Beschleunigung des Ausbaus, um das in der Digitalen Agenda der Bundesregierung vorgegebene Ziel zu erreichen. Danach soll es bis zum Jahr 2018 in Deutschland eine flächendeckende Grundversorgung mit Internetanschlüssen geben, die mindestens eine Übertragungsgeschwindigkeit von 50 Megabit pro Sekunde aufweisen.

Zu den passive Netzinfrastrukturen, die künftig mitgenutzt werde sollen, gehören unter anderem Leerrohre, Leitungsrohre, Einstiegsschächte, Verteilerkästen, Masten, Antennenanlagen und andere Trägerstrukturen öffentlicher Versorgungsnetze.

Weitere Synergien für den Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze verspricht sich die Regierung von der Verpflichtung, bei öffentlich finanzierten Bauarbeiten eine bedarfsgerechte Mitverlegung von Glasfaserkabeln sicherzustellen. Außerdem wurden Anpassungen bei den Wegerechtsregelungen im Telekommunikationsgesetz vorgenommen.

Zu den Änderungen, die der Verkehrsausschuss vorgenommen hat, gehört unter anderen die Klarstellung, dass auch Ampel- und Beleuchtungsanlagen zu den Trägerstrukturen zählen, die als passive Netzinfrastruktur mitgenutzt werden können. Außerdem wurde eingefügt, dass Netzbetreiber grundsätzlich den Spielraum haben, ihre Leitungen auch oberirdisch zu verlegen, "soweit das Landschaftsbild nicht unzumutbar beeinträchtigt wird". Das ändere nichts daran, dass auch künftig die unterirdische Verlegung den Regelfall darstellen soll, heißt es in der Beschlussempfehlung.

Union und SPD sind optimistisch, dass durch die Regelungen der Netzausbau kostengünstiger wird. Die Linke bemängelt hingegen klare Vorgabe zu den Entgelten für eine Mitnutzung. Auch die Grünen warnen davor, dass die Kosten auf Kunden in anderen Bereichen umgelegt werden könnten.