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PROSTITUTION : Erhitzte Gemüter

Das geplante Schutzgesetz soll Abhilfe gegen Flatrate-Sex und menschenunwürdige Zustände schaffen. Aber es lässt auf sich warten

18.01.2016
2023-11-08T12:41:31.3600Z
6 Min

Es sind Angebote wie dieses, die insbesondere viele Unions-Abgeordnete wütend machen: Das Berliner Bordell Caligula wirbt auf seiner Website mit einer Sex-Flatrate. Wer während der Happy Hour einmalig 89 Euro zahle, heißt es, der könne so lange bleiben und Sex haben, wie er wolle. Das gebe Kunden "Sicherheit bei den Kosten".

Viele halten solche Angebote für menschenverachtend - vor allem, weil bekannt ist, dass in den Großbordellen häufig arme Frauen aus Osteuropa zur Prostitution gezwungen werden und unter menschenunwürdigen Umständen anschaffen müssen. Begünstigt hat diese Situation das Prostitutionsgesetz, das die rot-grüne Regierungskoalition 2001 auf den Weg brachte und das seit dem 1. Januar 2002 in Kraft ist. Damit wurde vor 14 Jahren die Prostitution als Dienstleistung geregelt und gilt seitdem nicht länger als sittenwidrig. Stattdessen erhielten die Verträge zwischen Kunden und Sexarbeiterinnen Rechtskraft und den Prostituierten wurde der Weg in die Sozialversicherung eröffnet.

Menschenhandel Zahlreiche Experten sind davon überzeugt, dass das, was damals gut gemeint war, zu nichts Gutem geführt hat: Das Gesetz habe dem Menschenhandel und der Zwangsprostitution Tür und Tor geöffnet, es habe die Großbordelle und Einrichtungen, in denen Flatrate-Sex angeboten wird, aus dem Boden sprießen lassen und Deutschland zum Eldorado für Menschenhändler gemacht. Die Bundesrepublik dürfe "nicht mehr das unkontrollierte Bordell Europas sein", fordert nicht nur der familienpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe Stephan Stracke.

SPD und Union haben sich deshalb in ihrem Koalitionsvertrag auf ein Prostitutionsschutzgesetz geeinigt. Doch um das Vorhaben tobt ein Streit wie um kaum ein anderes Gesetzeswerk. Eigentlich hatte das Gesetz bereits 2016 in Kraft treten sollen - und Schutz für die Sexarbeiterinnen bieten sollen. Rund 400.000 gibt es nach Schätzungen der Berliner Prostituiertenberatungsstelle Hydra im Land.

Geplant ist, dass Prostituierte sich bei einer zuständigen Behörde anmelden sollen und dort Meldebestätigungen bekommen, die sie bei Kontrollen vorzeigen müssen. Vorgeschrieben werden soll auch eine Gesundheitsberatung für die Frauen, eine Kondompflicht für Freier und eine Erlaubnispflicht für Bordelle, die bei der Anmeldung ein Geschäftskonzept vorlegen sollen.

Doch nachdem Schwarz-Rot sich nach langem und zähem Ringen im Sommer auf einen Entwurf verständigt hatte, sorgte Familienministerin Manuela Schwesig (SPD), in deren Ressort das Gesetz liegt, kurz vor dem Jahreswechsel für erneuten Streit, weil sie die ausgehandelte Novelle nun doch wieder entschärfen will.

Schwesigs Pläne Ursprünglich war geplant, dass sich Prostituierte, die älter als 21 Jahre sind, alle zwei Jahre anmelden sollen, um ihrem Beruf nachgehen zu können. Nun soll der Turnus auf vier Jahre verlängert werden, die Anmeldung soll auch online möglich sein. Gleichzeitig plant Schwesig, dass die Anmeldung für das gesamte Bundesgebiet gültig ist, sodass eine erneute Anmeldepflicht entfällt, wenn die Frauen umziehen. Entschärfen will die Ministerin auch die Regelungen zur Gesundheitsberatung. Die Union hatte gefordert, dass Sexarbeiterinnen unter 21 Jahren halbjährlich zur Beratung sollen, alle über 21 Jahren jährlich. Die Minister plant nun eine einzige Beratung vor der Anmeldung als Sexarbeiterin. Außerdem soll nach ihrem Willen das Gesetz nicht mehr sechs Wochen, sondern erst zwei Jahre nach der Verkündung in Kraft treten.

Der Koalitionspartner sieht darin einen Affront. Schwesigs Volte sei "eine Ohrfeige für alle, die sich in einem konstruktiven Prozess dafür eingesetzt haben, die Situation für Prostituierte zu verbessern", kritisierte der CDU-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Bündnisses "Gemeinsam gegen Menschenhandel" Frank Heinrich. Nadine Schön, stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, und Marcus Weinberg, familienpolitischer Sprecher der Fraktion, erklärten, das sei "mit CDU und CSU nicht zu machen", weil die Senkung der Schutzstandards zu "einer Aushöhlung des Schutzzwecks des Gesetzes" führe. Menschenhändler, Zuhälter und Bordellbesitzer würden angesichts der neuen Vorschläge "in die Hände klatschen". Man wolle nicht drohen, aber wenn das Gesetz nun platze, "dann trägt die zuständige Familienministerin die Verantwortung dafür", so Weinberg: "Wir sind jetzt auf Krawall gebürstet." Doch das gilt nicht nur für die Abgeordneten von CDU und CSU. Schwesigs Gesetzentwurf erntet von vielen Seiten harsche Kritik.

Druck der Kommunen Der Sinneswandel der Ministerin war unter anderem deshalb zustande gekommen, weil Länder und Kommunen massiv interveniert hatten. Die sehen sich angesichts der umfangreichen Beratungs- und Kontrollpflichten, die das Gesetz vorsieht, überfordert und erklärten, diese - auch angesichts der Herausforderungen der Flüchtlingskrise - nicht umsetzen zu können. Aus dem Familienministerium hieß es daraufhin, man komme dem Wunsch der Länder und Kommunen nach einer Entbürokratisierung und Entschlackung des Gesetzes entgegen.

Doch auch die Kritik vieler Verbände und Lobbygruppen wird Schwesig zugesetzt haben. Überhaupt kollidieren bei dem Gesetzesvorhaben ganz unterschiedliche Sichtweisen auf die Prostitution und die Selbstbestimmung der Sexarbeiterinnen. Die Union hätte gern mehr Kontrolle gehabt: Über die Pflicht, sich in jeder Kommune neu anmelden zu müssen, hatte sie sich mehr Überblick darüber versprochen, wo die Frauen sich aufhalten. Gleichzeitig hatte die Union gefordert, dass Frauen die Anmeldung bei "fehlender Einsichtsfähigkeit" verweigert werden könnte. Bei jedem größeren Kauf sei die Geschäftsfähigkeit der Partner Voraussetzung, meint Marcus Weinberg. Das müsse erst recht für Frauen gelten, die ihren Körper verkaufen wollen.

Kritik der Prostituierten Die Lobby der Prostituierten hingegen war gegen den Passus, den sie als "Idiotentest für Prostituierte" bezeichnet, Sturm gelaufen. Es sei zynisch, "uns ein Bündel von diskriminierenden Zwangsmaßnahmen" als Schutz verkaufen zu wollen, argumentiert Undine de Rivière, Sprecherin des Berufsverbands erotische und sexuelle Dienstleistungen. Statt ein "Prostituiertenkontrollgesetz" einzuführen, sollten erst einmal diskriminierende Sondergesetze gestrichen und Sexarbeit "endlich rechtlich anderen Berufen gleichgestellt werden".

Auch Johanna Weber vom Berufsverband ärgert sich über das Vorhaben. Sie findet es schon grundfalsch, wenn immer wieder der Eindruck erweckt wird, Huren seien eine besonders schutz- und hilfsbedürftige Gruppe. Das Hauptproblem der Frauen sei "die gesellschaftliche Stigmatisierung": "Wenn eine Frau öffentlich sagt, dass sie eine Sexarbeiterin ist, sind ihre Chancen, danach jemals wieder in einen so genannten normalen Job zu kommen, gleich null." Gänzlich unmöglich sei das Eingeständnis für Mütter, weil deren Kinder immer gehänselt und ausgeschlossen würden. Wäre der Beruf aber gesellschaftlich anerkannt, gebe es auch nicht so viele Möglichkeiten, Sexarbeiterinnen auszubeuten oder sie unter menschenverachtenden Umständen arbeiten zu lassen. Sie halte die ganze Diskussion um die Freiwilligkeit dieses speziellen Jobs für scheinheilig, sagt Weber: "Fragen Sie doch mal eine Frau im Callcenter, wie freiwillig die ihren Job macht. Sie macht das, weil sie Geld verdienen muss. Das ist im Kapitalismus nicht unüblich." Wer den Sexarbeitenden, die mit der Tätigkeit aufhören wollen, wirklich helfen wolle, der solle nicht versuchen, sie zu bevormunden und zu kontrollieren, sondern ihnen konkrete Alternativen zur Prostitution aufzeigen und Ausstiegsprojekte besser finanzieren. Hilfreich sei auch eine Berufsberatung besonders zu Beginn der Tätigkeit, "weil viele Frauen, wenn sie wüssten, was da auf sie zukommt und wie sich die Arbeit gestaltet, nicht so unbedarft reinrutschen würden". So, wie es jetzt geplant sei, sei das Gesetz aber "total praxisfern".

Juristische Bedenken Kritik kommt auch vom Deutschen Juristinnenbund: Der Gesetzentwurf wähle die "falschen Mittel" und werde, wenn er in Kraft trete, "schaden statt nützen". Die Anmeldepflicht verletzte wichtige Grundrechte der Menschen, die freiwillig als Prostituierte arbeiteten. Auch die Deutsche Aids-Hilfe fürchtet, durch "Kontrolle und Repression" werde man viele Frauen in die Illegalität treiben. Der Deutsche Frauenrat sprach gar von einem "Kontrollfuror".

Ob und wann das Gesetz nun kommt, ist offen. Die Grünen sind zwar für die Änderungen im Entwurf, beklagen aber, dass durch das Gezänk zwischen SPD und Union wichtige Zeit verloren gehe, die man für den Schutz der Frauen hätte nutzen könne. Gemeinsam mit der Linksfraktion erhöhten sie jetzt den Druck auf die Koalition und legten ihre Anträge zur Regulierung von Prostitutionsstätten vor, über die der Bundestag am vergangenen Donnerstag beriet (siehe Text unten).