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pflege : Nachteile für Behinderte befürchtet

24.10.2016
2023-08-30T12:30:08.7200Z
1 Min

Gesundheitsexperten fordern Nachbesserungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III). Die Sachverständigen warnten anlässlich einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses vergangene Woche vor allem vor drohenden Verschlechterungen für Behinderte. So würden pflegebedürftige Behinderte durch die geplante Leistungskonkurrenz von Pflege und Eingliederungshilfe deutlich schlechter gestellt.

Mit dem neuen Gesetz (18/9518) soll die Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen in den Kommunen verbessert werden. Die Novelle basiert auf Empfehlungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe und soll Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen eine Beratung aus einer Hand ermöglichen. Mit dem PSG III sollen auch Abgrenzungsfragen zwischen Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflegeversicherung beziehungsweise Hilfe zur Pflege geregelt werden. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) erklärte, es dürfe keinen Vorrang von Pflegeleistungen gegenüber der Eingliederungshilfe für Behinderte geben. Vielmehr müssten die Leistungen wie bisher nebeneinander gewährt werden. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass Behinderten mit Verweis auf die vorrangigen Pflegeleistungen nötige Teilhabeleistungen vorenthalten würden.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe wies darauf hin, dass sich Eingliederungshilfe und Pflegeversicherung grundlegend unterschieden. So diene die Eingliederungshilfe dazu, eine Behinderung abzuwenden oder deren Folgen zu mildern. Leistungen der Eingliederungshilfe könnten daher nicht nachrangig sein. Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag sprachen von einer ausgeweiteten Diskriminierung Behinderter in Einrichtungen der Behindertenhilfe.