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Vor 45 Jahren... : Mehr Rechte für Betriebsräte

24.10.2016
2023-08-30T12:30:09.7200Z
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10.11.1971: Betriebsverfassungsgesetz verabschiedet Nicht alle waren begeistert. Am 10. November 1971 verabschiedete der Bundestag eine Stärkung der Individualrechte von Arbeitnehmern, eine Ausweitung der Mitbestimmung für Betriebsräte und sorgte für größere Einflussmöglichkeiten der Gewerkschaften in Betrieben - die Reform des seit 1952 existierenden Betriebsverfassungsgesetzes. Der Widerstand war groß, seitdem der Entwurf auf dem Tisch lag. Vor allem die Unternehmerseite wehrte sich vehement gegen die Novellierung.

Hanns Martin Schleyer etwa, im Jahr 1971 Vizepräsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber-Verbände (BDA), erklärte, der BDA halte das Gesetz "in seiner ganzen Konzeption für unvereinbar mit den Grundsätzen unserer freiheitlichen Wirtschaftsordnung". Kritik kam darüber hinaus nicht nur von der oppositionellen Union - die weitgehend arbeitgeberfreundliche Änderungsanträge vorlegte. Auch in der sozialliberalen Koalition waren einige unzufrieden. Unter anderem war Innenminister Hans-Dietrich Genscher (FDP) der Entwurf zu gewerkschaftsfreundlich. Überhaupt fürchtete man bei den Liberalen, das eigene klassische Wählerklientel zu verschrecken. So wurden bis zur Verabschiedung des Gesetzes mehrere Änderungen eingearbeitet.

Entsprechend gespalten fiel auch das Urteil über das Gesetz aus. So bewerteten es die Gewerkschaften einerseits als "großen Erfolg des gewerkschaftlichen Kampfes". Gleichzeitig hätten sie sich mehr wirtschaftliche Mitbestimmung gewünscht. Benjamin Stahl