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Stalking : Die Angst ist immer da

Die Täter sind erfindungsreich und denken sich ständig neue Methoden aus. Manche nutzen sogar Drohnen

24.10.2016
2023-08-30T12:30:09.7200Z
5 Min

Beleidigende Kommentare, Nachrichten von unbekannten Handynummern, Emails von gefälschten Absendern, unerbetene Post und nie bestellte Produktproben: Das Repertoire des Angreifers, der der Berliner Bloggerin Mary Scherpe schon so lange nachstellt, ist schier unendlich. Seit Jahren wird Scherpe gestalkt, höchstwahrscheinlich von einer früheren Affäre. Beweisen kann die junge Frau es nicht, sie scheiterte mit mehreren Anzeigen. Die Hoheit über ihr eigenes Leben gewann Scherpe zurück, als sie die Belästigungen nicht mehr aushalten wollte und in einem Blog öffentlich machte, was ihr Stalker täglich mit ihr tat. Inzwischen hat sie auch ein Buch darüber geschrieben. In dem Band mit dem Titel "An jedem einzelnen Tag" kann man nachlesen, wie aus der Irritation über die Belästigungen mit der Zeit eine gravierende Einschränkung des Lebens wurde. Irgendwann, so heißt es, sei "jedes Briefkasten-Öffnen, jedes Kommentare-Moderieren, jedes E-Mails-Checken" mit Angst verbunden gewesen - Scherpe fühlte sich permanent überwacht und beobachtet.

Gigantische Dunkelziffer So wie ihr geht es vielen Menschen in Deutschland. Rund 20.000 Fälle von Stalking werden jährlich angezeigt, Verurteilungen gibt es aber nur in etwa einem Prozent der Fälle. Experten schätzen, dass die Dunkelziffer in Deutschland viel, viel höher ist: Sie gehen von bis zu 800.000 Fällen aus. Nach Angaben der Opferschutzorganisation "Weißer Ring" sind 80 Prozent der Stalking-Opfer weiblich, 80 Prozent der Täter dagegen männlich. In etwa der Hälfte der Fälle bestand zuvor eine Paar-Beziehung.

Dass das Nachstellen so selten juristische Konsequenzen hat, liegt daran, dass es schwer zu beweisen ist. Und an einem Haken im Gesetz: Als der Bundestag 2006 das Anti-Stalking-Gesetz verabschiedete, das im März 2007 in Kraft trat, hieß es, mit einer Freiheitsstrafe werde bestraft, wer einem anderen Menschen "unbefugt nachstellt" und "dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt". Im Klartext heißt das: Bis heute werden Stalker nur verurteilt, wenn sie ihre Opfer dazu nötigen konnten, den Arbeitsplatz oder den Wohnort zu wechseln. Wer "nur" unter den Belästigungen leidet, bekommt in aller Regel die offizielle Mitteilung, das Verfahren sei eingestellt.

Neue Hoffnung So wie Mary Scherpe. Sie wollte sich von ihrem Stalker nicht dazu zwingen lassen, ihre Telefonnummer zu wechseln oder sich gar aus den sozialen Netzwerken, mit denen sie ihr Geld verdient, zurückzuziehen. Weil sie sich damit aber auch weigerte, die "richtige" Art Opfer zu sein, fand eine Strafverfolgung nicht statt. Scherpe startete daraufhin eine Online-Petition.

In der forderte sie den Gesetzgeber auf, den Stalking-Paragrafen so zu ändern, dass es künftig ausreicht, wenn die Taten das Leben der davon Betroffenen schwerwiegend beeinträchtigen können. Nicht erst die Reaktion des Opfers, sondern schon das Vorgehen des Täters soll ausreichen, um ihn belangen zu können. Mehr als 88.000 Menschen haben diese Petition unterschrieben. Was Scherpe schon lange fordert, soll nun Wirklichkeit werden. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat eine Neuregelung des Stalking-Gesetzes (18/9946) auf den Weg gebracht, über die der Bundestag vergangene Woche erstmals beraten hat. Darin heißt es, bisher werde "die Strafbarkeit weder von der Handlung des Täters noch von deren Qualität abhängig gemacht, sondern allein davon, ob und wie das Opfer auf diese Handlung reagiert".

Zerstörtes Leben Maas hat erkannt, wie gravierend das Nachstellen auf die Opfer häufig wirkt und stellt fest: "Stalking kann Leben zerstören. Es bedeutet eine schwere, oft jahrelange Belastung." Deshalb müsse Stalking in Zukunft auch dann geahndet werden können, wenn das Opfer nicht gewillt sei, nachzugeben: "Nicht die Opfer sollen gezwungen werden, ihr Leben zu ändern, sondern die Stalker."

Als Nachstellen gilt, "die räumliche Nähe" einer Person aufzusuchen, "unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation, oder über Dritte Kontakt zu dieser Person herzustellen", unter "missbräuchlicher Verwendung von personenbezogenen Daten" dieser Person; Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für sie aufzugeben oder Dritte zu veranlassen, Kontakt mit ihr aufzunehmen, oder "diese Person mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit ihrer selbst oder einer ihr nahestehenden Person" zu bedrohen.

Zugleich soll mit dem neugefassten Paragrafen 238 des Strafgesetzbuches künftig eine Abkehr vom Privatklagedelikt erreicht werden. Bisher müssen Stalking-Opfer selbst ein Verfahren gegen ihren Belästiger anstrengen, wenn die Staatsanwaltschaft kein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung erkennt. Die Neuregelung hatten verschiedene Bundesländer schon lange vorgeschlagen; Opfer sollen so nicht länger das Gefühl haben, von den Behörden allein gelassen zu werden.

Problematische Lücke Der "Weiße Ring" nennt die geplante Änderung "richtig und wichtig". Geschäftsführerin Bianca Biwer erkennt aber dennoch "eine Lücke". Weil im Entwurf die Formulierung "vergleichbare Angriffe" gestrichen und ein klarer Katalog von Verhaltensweisen aufgeführt worden ist, könne ein Stalker nun nicht mehr bestraft werden, "wenn er sein Opfer beim Arbeitgeber anschwärzt oder Todesanzeigen mit dem Namen des Opfers aufgibt", erklärte Biwer.

Auch Wolf Ortiz-Müller, Psychotherapeut und Leiter der Berliner Beratungsstelle Stop Stalking, sieht hier ein Problem. So werde die technische Entwicklung, die Stalkern immer neue Möglichkeiten schaffe, ihren Opfern nachzustellen, "überhaupt nicht erfasst". Gerade habe ihm eine Frau erzählt, ihr Stalker schicke jetzt Drohnen, um in ihre Wohnung schauen zu können. "So etwas enthält dieser Katalog nicht." Zudem sei eine detailgenaue Aufzählung von Straftatbeständen immer auch eine Einladung für Täter, sich etwas Neues auszudenken.

Kranke Täter Ohnehin sieht Ortiz-Müller in der Gesetzesänderung nicht die wichtigste Initiative, um Stalking-Opfern zu helfen. Handlungsbedarf gebe es vor allem bei der Prävention. "Wir wissen aus unserer Arbeit, dass die Täter selber in einem psychischen Ausnahmezustand sind. Sie empfinden das Bedürfnis, Kontakt aufzunehmen und sind nicht in der Lage, diesem Druck zu widerstehen. In dem Moment ist ihnen das Strafmaß egal."

Es sollte eine bundesweite Hotline für Opfer und Täter geben, in der schnelle Beratung und Hilfe angeboten würden, sodass es gar nicht erst zu Situationen komme, in denen ein Täter sein Opfer jahrelang belästige. Bei der Beratung der Stalking-Opfer müssten schnell Strategien entwickelt werden, um ihnen Sicherheit zu geben. Sie müssten lernen, mit der Situation umzugehen, ohne sich einem Gefühl der Ohnmacht zu ergeben. "Welche Verhaltenstipps wir da geben, hängt immer vom Einzelfall ab: In manchen Fällen ist es richtig, den Kontakt komplett abzubrechen und sich für den Stalker unsichtbar zu machen. In anderen Fällen hilft es, wenn es per Anwalt eine Unterlassungserklärung und eine Strafanzeige gibt. Und manchmal kann es ein Weg sein, den Kontakt auf einem bestimmten Kanal, etwa einem Handy, zuzulassen."

Mary Scherpe hat sich dafür entschieden, ihr Leiden öffentlich zu machen. Gestoppt hat das ihren unbekannten Stalker nicht, aber wenigstens gebremst. Sie plädiert deshalb dafür, über Stalking offen zu reden. Alles andere erlaube den Tätern, "unter dem einem Schutzmantel der Ignoranz" weiterzumachen.