Piwik Webtracking Image

RECHT I : Fragen der Toleranz

Die »Ehe für alle« entzweit weiterhin die Koalition

14.11.2016
2023-08-30T12:30:10.7200Z
2 Min

Reicht es, wenn gleichgeschlechtliche Paare die gleichen Rechte haben wie gemischtgeschlechtliche? Oder ist die Gleichstellung erst erreicht, wenn amtlich besiegelte Lebensgemeinschaften in beiden Fällen den Namen Ehe tragen? Fast nur noch darum geht es im Streit um die "Ehe für alle", nachdem letzte Benachteiligungen eingetragener Lebenspartnerschaften etwa im Steuerrecht weitgehend beseitigt sind. Verblieben sind noch Unterschiede im Adoptionsrecht. Aber hier steht das Kindeswohl im Vordergrund und damit die Frage, ob ein Kind durch das Aufwachsen bei einem homosexuellen Paar Nachteile erleiden könnte.

Obwohl sich bei der "Ehe für alle" in der Koalition seit langem nichts bewegt, stand sie vergangene Woche wieder einmal auf der Tagesordnung des Bundestages. Oder besser: Weil. Denn nach der Geschäftsordnung können Fraktionen eine Debatte erzwingen, wenn ein eingebrachter Gesetzentwurf in zehn Sitzungswochen nicht vom zuständigen Ausschuss behandelt wurde. Bei einem Gesetzentwurf der Linken (18/8) zur Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe ist dies nun bereits zum zweiten Mal der Fall. Ein Gesetzentwurf der Grünen (18/5098) ruht ebenfalls mehr als zehn Wochen im Rechtsausschuss. Nun kommt noch ein Gesetzentwurf des Bundesrates (18/6665) hinzu, der in der erzwungenen Debatte in erster Lesung mitberaten wurde.

Karl-Heinz Brunner (SPD) bedauerte, dass die Gespräche mit dem Koalitionspartner "noch keinen Schritt weitergekommen" seien. Da würden auch immer neue Anträge der Opposition nicht weiterhelfen. Dem hielt Harald Petzold (Linke) entgegen: "Wir werden Sie so lange mit Anträgen konfrontieren, bis Sie endlich umgesetzt haben, dass wir Lesben und Schwule gleich behandeln." Sabine Sütterlin-Waack (CDU) verwies auf Kompromissvorschläge aus der Union, darunter die Aufnahme von Lebenspartnerschaften gleichrangig mit der Ehe ins Grundgesetz. Dem entgegnete Volker Beck (Grüne), dass ein ähnlicher Vorstoß der Republikaner in den USA vom Obersten Gericht als Verstoß gegen das Gleichheitsgebot zurückgewiesen worden sei. Für eine Freigabe der Abstimmung ohne Fraktionsdisziplin plädierte Bettina Bähr-Losse (SPD). Alexander Hoffmann (CSU) verwies darauf, dass es bei dem Thema um Toleranz gehe, die Debatte darüber aber oft von wenig Toleranz für die Meinung Anderer getragen sei.