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RECHt II : Kriminelle Energie

Anhörung zum geplanten neuen Stalking-Gesetz

14.11.2016
2023-08-30T12:30:10.7200Z
2 Min

Mit der Einführung des Straftatbestands der Nachstellung 2007 sollte Stalkern das Handwerk gelegt werden. Doch der Plan ging nicht auf. Nur ein bis zwei Prozent der Anzeigen führten zu einer Verurteilung. Denn kaum ein Stalking-Opfer kann gerichtsfest nachweisen, dass "seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt" wurde, wie es das Gesetz für eine Strafbarkeit voraussetzt. Der oder die Betroffene müsste typischerweise den Wohnort gewechselt oder die Arbeit aufgegeben haben. Deshalb berät der Bundestag derzeit über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/9946) "zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen". Ob dieser auch die richtige Lösung ist, darum ging es bei einer Experten-Anhörung des Rechtsausschusses vergangene Woche. Dem Entwurf zufolge soll es für die Strafbarkeit ausreichen, wenn eine Tat "geeignet ist", die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend zu beeinträchtigen.

Diese Umwandlung von einem "Erfolgsdelikt" zu einem "Eignungsdelikt" begrüßten fast alle Teilnehmer des Hearings. So sagte die ehemalige Kriminalkommissarin Sandra Cegla als Vertreterin der Hilfsorganisation SOS-Stalking, für die Strafwürdigkeit müsse "die kriminelle Energie des Täters entscheidend" sein und nicht die Reaktion des Opfers darauf. Lediglich die ehemalige Leitende Oberstaatsanwältin Birgit Cirullies bezweifelte die erhoffte Wirkung. Auch bei einem Eignungsdelikt hänge die Entscheidung eines Richters vom Opfer ab, etwa ob dieses leicht oder schwer zu beeindrucken ist. Cirullies schlug vor, es beim Erfolgsdelikt zu belassen, aber das Wort "Lebensgestaltung" durch "Lebensverhältnisse" zu ersetzen und so die Schwelle der Strafbarkeit zu senken.

Im geltenden Gesetz sind vier typische Verhaltensweisen aufgeführt, die zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen führen, und in einem fünften Punkt heißt es dann, strafbar mache sich auch, wer "eine andere vergleichbare Handlung vornimmt". Diese sogenannte Generalklausel will die Bundesregierung wegen ihrer Unbestimmtheit streichen. Dies lehnten die meisten Sachverständigen ab. Leonie Steinl vom Deutschen Juristinnenbund dagegen schlug vor, die Generalklausel durch eine Erweiterung des Katalogs "typischer Handlungen" zu ersetzen. Dem entgegnete Beate M. Köhler vom Anti-Stalking-Projekt des Berliner Frieda-Frauenzentrums: "Sie können sich nicht vorstellen, welche Phantasie Stalker oft haben."