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Soziales : Systemwechsel

Neues Teilhabegesetz für Behinderte beschlossen

05.12.2016
2023-08-30T12:30:11.7200Z
4 Min

Die Bewertungen des neuen Bundesteilhabegesetzes, das der Bundestag in der vergangenen Woche beschlossen hat, gehen stark auseinander. In einer zum Teil sehr hitzig geführten Debatte machten aber alle Fraktionen deutlich: Bis es wirkliche Inklusion, also die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gibt, bleibt noch viel zu tun. Dennoch zeigte sich Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) stolz auf das, was in langen Beratungen erreicht wurde: Das Teilhabegesetz (18/10523) leite einen "Systemwechsel" ein. Es sei gelungen, die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe herauszulösen, damit sei es nun "an der richtigen Stelle" als Leistungsrecht innerhalb des neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX). Die Linke lehnte das Gesetz ab, die Grünen enthielten sich.

Höhere Freigrenzen In Deutschland leben rund zehn Millionen Menschen mit Behinderungen, davon sind 7,5 Millionen schwerbehindert. 700.000 beziehen Eingliederungshilfe - also Leistungen, die dafür gedacht sind, die Folgen der Behinderung zu mindern und Betroffene in die Gesellschaft einzugliedern. Bisher werden dabei die eigenen Vermögen und Einkommen sowie das des Partners herangezogen. Hier hat die Koalition Änderungen beschlossen: Sie hat die Freigrenzen für eigenes Vermögen und Einkommen deutlich angehoben, außerdem wird das Partnervermögen nicht mehr herangezogen.

Das Gesetz bringe drei wesentliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen, sagte Nahles: Zum einen vereinfache es die Verwaltung, weil nun ein Antrag ausreiche, wo früher viele nötig gewesen seien. Dass die Einkommen und Vermögen von Ehepartnern und Lebensgefährten künftig nicht berücksichtigt würden, sei ein weiterer wichtiger Schritt, weil damit ein Heiratshindernis beseitigt werde. Zum dritten lohne es sich dank höherer Freigrenzen künftig für Menschen mit Behinderungen, eine Arbeit aufzunehmen. Nahles sagte, es habe Interessenkonflikte der verschiedenen Beteiligten gegeben, die zum Teil auch bestehen blieben. Auch wenn ein gutes Fundament gelegt worden sei, blieben "noch Baustellen". Der Gesetzgebungsprozess war von zum Teil heftigen Protesten der Betroffenen begleitet. Vertreter der Koalition lobten dies als neue Form der Beteiligungskultur.

Kurz vor Ende der Beratungen hatte die Koalition noch nachgebessert. Ein gutes Zeichen, fand die SPD-Sozialpolitikerin Katja Mast: Dass es "zehn Monate vor einer Bundestagswahl" gelungen sei, sich auf 68 Änderungsanträge zu verständigen, sei "nicht trivial" und ein Beleg für das Funktionieren von Demokratie, Parlamentarismus und Föderalismus. Das Gesetz sei die "größte Sozialreform" seit Inkrafttreten des SGB IX und mache das Leben vieler Menschen mit Behinderungen leichter, betonte Mast. Dass dafür "800 Millionen Euro Jahr für Jahr" in die Hand genommen würden, belege, dass es sich nicht um ein "Spargesetz" handele. Es erleichtere Menschen, die in Werkstätten arbeiteten, den Zugang zu ersten Arbeitsmarkt und ermögliche durch den Zugang zu Bildung den beruflichen Aufstieg.

Für die Union betonte Karl Schiewerling (CDU), man habe im parlamentarischen Verfahren viele divergierende Interessen ausgleichen müssen. Das sei "mühsam" gewesen, man habe aber "den richtigen Weg" eingeschlagen. Ab 2020 sei Einkommen bis 30.000 Euro und Vermögen bis 50.000 Euro anrechnungsfrei, wer mehr habe, leiste einen Eigenbeitrag. Dass Einkommen und Vermögen von Partnern künftig nicht mehr herangezogen würden, beende ein faktisches "Heiratsverbot". Man erhöhe die Entgelte der Menschen in Werkstätten. Zudem könnten Arbeitgeber künftig unbefristete Lohnkostenzuschüsse für Menschen mit Behinderungen von bis zu 75 Prozent bekommen; dies erhöhe deren Chance, in den ersten Arbeitsmarkt zu wechseln. Mit all dem könne man "zufrieden sein".

Opposition unzufrieden Deutlich fiel die Kritik der Opposition aus. So sagte Linksfraktionschef Dietmar Bartsch, die Linke habe Hoffnung gehabt, als sich Union und SPD im Koalitionsvertrag die gleichberechtigte Teilhabe von Behinderten vorgenommen habe. Es gebe auch Verbesserungen im Gesetz. Insgesamt aber werde uneingeschränkte Teilhabe "nicht erreicht". Noch immer gebe es die Möglichkeit, Menschen zu einem Leben im Heim zu zwingen oder sie dazu zu zwingen, ihre Assistenz zu teilen. Dies verhindere Teilhabe. Die Rechte der Behinderten würden "aus Kostengründen" beschnitten, monierte Bartsch. Durch die eingefügten Änderungen würden zwar "einige der Härten" des ursprünglichen Entwurfs abgemildert, ihr eigenes Ziel habe die Koalition aber "nicht erreicht". Katrin Göring-Eckardt (Grüne) sagte, dank der lautstarken Proteste von Betroffenen seien einige der ursprünglich geplanten Regelungen verbessert worden. Jedoch seien die Betroffenen "immer noch enttäuscht". Das Gesetz sei "ein Anfang, mehr nicht". Die Bundesbehindertenbeauftragte Verena Bentele nannte das Gesetz eine "Basis", auf der man weiterarbeiten könne. Sie kritisierte aber, dass sich Menschen mit Behinderung künftig einige Assistenzleistungen teilen sollen. In diesem sogenannten Pooling liege die Gefahr, dass Behinderte keine andere Wahl hätten, als in einem Heim zu leben, um bestimmte Leistungen bekommen zu können.