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Ausschuss : Ein Filter gegen Cum/Ex-Abflüsse

Investoren wollen mit Klagen Druck gegen Steueramt ausüben

05.12.2016
2023-08-30T12:30:11.7200Z
2 Min

Der durch Cum/Ex-Geschäfte erschlichenen Erstattung von Kapitalertragsteuern hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab 2011 einen Riegel vorgeschoben. Seit dem Bekanntwerden des Geschäftsmodells, bei dem sich ausländische Investoren mit Aktiendeals um den Dividendenstichtag eine einmal gezahlte Steuer mehrfach erstatten ließen, hat das für die Prüfung solcher Deals zuständige BZSt-Referat Mechanismen erarbeitet, um aus jährlich über 20.000 Erstattungsanträgen solche mit Cum/Ex-Bezug herauszufiltern. Dies ging aus der Befragung von Mitarbeitern der dem Bundesfinanzministerium unterstellten Behörde am vergangenen Donnerstag im 4. Untersuchungsausschuss (Cum/Ex) des Bundestages hervor.

So schilderte BZSt-Sachbearbeiterin Jana Stobinsky dem Gremium unter Vorsitz von Hans-Ulrich Krüger (SPD), wie sie im März 2011 nach einem Hinweis des Ministeriums damit begann, Anträge auf Kapitalsteuerentlastung nach Cum/Ex-Indizien zu durchforsten und dabei auch fündig wurde.

»Schluck aus der Pulle« Ihrer Erkenntnis nach hätten sich die Cum/Ex-Akteure 2011 vor der für 2012 geplanten gesetzlichen Neuregelung noch einmal einen "ordentlichen Schluck aus der Pulle" genehmigen wollen, denn es seien enorm hohe Antragssummen registriert worden. Zehn Fälle seien daraufhin sofort gestoppt und nicht zur Auszahlung gebracht worden. Dagegen hätten sich Steuerkanzleien und Berater gewehrt, die auf eine schnelle Auszahlung der Steuern gedrängt und Gutachten vorgelegt hätten. In diesem Zusammenhang sei behauptet worden, die Behörde verhalte sich rechtswidrig. Es habe Indizien für ein Netzwerk aus Beratern und Brokern gegeben, und wie bei einem Puzzlespiel habe man am Ende gesehen, dass immer bestimmte Leute am Werk gewesen seien.

Zur Frage der strafrechtlichen Relevanz sagte Stobinsky, ihr Referat ermittle den steuerlichen Sachverhalt, und bei einem Anfangsverdacht auf Strafbarkeit übernehme die Bußgeld- und Strafsachenstelle des BZSt. Werde aus dem Steuerverfahren ein Strafverfahren unter Einschaltung der Staatsanwaltschaft, verlängere sich die Verjährungsfrist und es könnten auch Verdachtsfälle aus den Vorjahren in die Ermittlungen einbezogen werden. Trotzdem arbeite man gegen die Zeit, denn die Fristen für die Aufbewahrung einschlägiger Unterlagen seien im Ausland oft kürzer als in Deutschland, wo die Frist zehn Jahre betrage.

Zu Amtshaftungsklagen gegen die Behörde und deren Mitarbeiter sagte Stobinsky, sie sei "massiv angegangen" worden, und die von den Klägern vorgelegte rechtliche Expertise sei als Einschüchterung zu verstehen gewesen. Offenbar seien die Klagen angestrengt worden, um die Legitimität der Cum/Ex-Geschäfte gerichtlich bestätigt zu bekommen, fügte sie hinzu.

Laut BZSt-Referentin Sabine Holthausen wurden bis Ende November 2016 rund 570 Anträge auf Erstattung mit einem Volumen von 2,8 Milliarden Euro überprüft. Davon seien 270 Fälle mit einem Volumen von 1,7 Milliarden Euro noch nicht abschließend geprüft. Von diesem wiederum seien in 120 Fällen mit einem Volumen von 1,2 Milliarden Euro keine Auszahlungen vorgenommen worden, und 500 Millionen Euro seien noch in Prüfung. Bei 100 Fällen sei keine Cum/Ex-Gestaltung erkennbar gewesen. Insgesamt seien 350 bis 400 Millionen offen,