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LANDWIRTSCHAFT : »Opt-out« bei Genpflanzen

Verbotsgesetz in erster Lesung beraten

05.12.2016
2023-08-30T12:30:11.7200Z
2 Min

Der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) soll in Deutschland verboten werden können. Die Bundesregierung hat dazu einen Entwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes (18/10459) vorgelegt, der am Freitag nach erster Lesung in die Ausschüsse überwiesen wurde. Mit der Gesetzesänderung soll eine "Opt-out"-Regelung geschaffen werden. Mit "Opt-out" ist eine Ausnahmeregelung für die EU-Mitgliedstaaten gemeint, nationale Anbauverbote oder Beschränkungen für GVO, die in der EU zugelassen sind, beschließen zu dürfen. Die Änderung des Gentechnikgesetzes erfolgt auf Basis der Richtlinie (EU) 2015/412 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2015.

In Deutschland sollen laut Entwurf der Bund und die Länder gemeinsam über den Genpflanzenanbau bestimmen. Das Gentechnikgesetz sieht dafür ein Verfahren vor, wonach die Unternehmen den Anbau von GVO auf EU-Ebene beantragen sollen. Noch während des Antragsverfahrens soll die Bundesrepublik den Antragsteller im gleichen Schritt auffordern können, das Hoheitsgebiet Deutschlands vom Anbau auszunehmen. Stimmt die Mehrheit der Bundesländer für ein Verbot, soll dies dem Unternehmen durch das Bundeslandwirtschaftsministerium mitgeteilt werden. Wird dem Beschluss widersprochen, muss die Bundesregierung den Anbau für ganz Deutschland aus wichtigen Gründen beschränken oder verbieten. Andernfalls hätte das Unternehmen die Möglichkeit, dem Verbot nur für ein Teilgebiet Deutschlands nachzukommen. Die Begründung könne aber nur aus einem regionalen oder lokalen Kontext erfolgen, der gleichzeitig für das gesamte Bundesgebiet gültig sein muss. Die Länder sollen in einem letzten Schritt Verbote zudem mithilfe von Verordnungen auf Basis zwingender Gründe durchsetzen können.