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finanzen : Alle wollen das »Konto für alle«

Bankverbindung mit grundlegenden Funktionen soll auch Flüchtlingen zur Verfügung stehen

01.02.2016
2023-08-30T12:29:55.7200Z
2 Min

Verbraucherschützer und Sozialverbände haben die geplanten Regelungen zur Einführung eines "Kontos für alle" begrüßt, genauso wie die Banken aber Änderungen an dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf gefordert. So lobte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in ihrer Stellungnahme in der Anhörung des Finanzausschusses in der vergangnenen Woche, dass mit der Umsetzung der europäischen Zahlungskontenrichtlinie ein begrüßenswerter Ansatz gefunden worden sei. Ein nennenswerter Teil der bisherigen Problemstellungen im Zusammenhang mit ungewollter Kontolosigkeit könne überwunden werden. Die Bankenverbände forderten aber mehr Zeit für die Umstellung auf die neuen Regeln.

Der Rechtsanspruch auf ein Basiskonto für alle soll auch für Flüchtlinge gelten. Der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang von Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (18/7204) räumt Verbrauchern mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union die Möglichkeit ein, in jedem Mitgliedsland diskriminierungsfrei ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen zu eröffnen. Das Recht auf Zugang zu einem Basiskonto soll auch Verbrauchern ohne festen Wohnsitz, Asylsuchenden und Verbrauchern ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können, eingeräumt werden. Zu den grundlegenden Funktionen eines Basiskontos gehören das Ein- und Auszahlungsgeschäft, Lastschriften, Überweisungen und das Zahlungskartengeschäft. Kreditinstitute dürfen dafür nur angemessene Gebühren verlangen.

Da Verbraucher ohne festen Wohnsitz, Asylsuchende und Verbraucher ohne Aufenthaltstitel oft nicht in der Lage sind, die nach dem Geldwäschegesetz erforderlichen Angaben zu machen, soll auch dieses Gesetz geändert werden, "um die bestehende Ungleichbehandlung beim Zugang zu einem Zahlungskonto zu beenden", schreibt die Bundesregierung. Eine Aufweichung der Standards zur Verhinderung der Geldwäsche sei damit nicht verbunden. Für Asylbewerber verlangte die Diakonie Erleichterungen. Es müsse sichergestellt werden, dass auch Inhaber eines "Ankunftsnachweises", die eigentlich nicht der Pass- und Ausweispflicht genügen, ein Konto eröffnen könnten. Der Ankunftsnachweis werde für sechs Monate ausgestellt, müsse aber länger gültig sein, weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen so großen Bearbeitungsrückstand bei Asylanträgen habe.

Andere Änderungen schlug die deutsche Kreditwirtschaft vor. So müsse der Katalog der Ablehnungsgründe für die Eröffnung eines Kontos erweitert werden. Sonst wäre es möglich, dass ein verurteilter Bankräuber nach einiger Zeit einen Anspruch auf Eröffnung eines Basiskontos bei dem geschädigten Kreditinstitut hätte.