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Verkehr : Wasserfahrt mit einer Behörde

01.02.2016
2023-08-30T12:29:55.7200Z
1 Min

Der Bundestag hat am Donnerstag den Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/7316) zur Anpassung der Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Darin werden die organisatorischen Änderungen der WSV-Reform nachgezeichnet, nach der an die Stelle der bisherigen sieben Wasser- und Schifffahrtsdirektionen eine Behörde getreten ist: Diese Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) hat seit 1. Mai 2013 ihren Sitz in Bonn und Außenstellen in Kiel, Aurich, Hannover, Münster, Mainz, Würzburg und Magdeburg. Die bisherigen Wasser- und Schifffahrtsämter erhalten laut Gesetzentwurf zukünftig die Bezeichnung "Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter" und die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes wird zur "Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes".

Mit dem Gesetz soll das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Erlaubnis erhalten, die notwendigen Anpassungen auch in allen betroffenen Rechtsverordnungen vorzunehmen. Der Bundesrat fordert in einer Stellungnahme die Bundesregierung untere anderem auf, die Länder bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Reform einzubeziehen und dafür zu sorgen, dass hinreichende dezentrale Kompetenz der WSV geschaffen wird und nur unumgängliche Aufgaben zentral erledigt werden. Die Bundesregierung sagt in ihrer Gegenäußerung zu, dass sie die Anregungen des Bundesrates teilweise berücksichtigen werde.