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DATENSCHUTZ : Gleiches Recht für alle

Kritik an Regierungsentwurf

13.03.2017
2023-08-30T12:32:17.7200Z
2 Min

Am 25. Mai 2018 tritt die "Datenschutz-Grundverordnung" als unmittelbar in allen EU-Staaten geltendes Recht in Kraft - "das mit Abstand wichtigste Dossier der Europäischen Union in der laufenden Legislaturperiode der Kommission", wie Stephan Mayer (CSU) vergangene Woche im Bundestag sagte. Damit gelte ein einheitliches europäisches Datenschutzrecht, frohlockte Mayer, und Konstantin von Notz (Grüne) resümierte, dass es "endlich ein Instrument gegen Datenmissbrauch durch Facebook, Google und Co." gebe.

Es werden, wie Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) konstatierte, dann "grenzüberschreitend einheitliche Datenschutzstandards und eine einheitliche Datenschutzaufsicht für Unternehmen" geben. Davon profitierten Bürger und Wirtschaft, sagte der Ressortchef bei der ersten Lesung des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs zur Anpassung des nationalen Rechts an die Grundverordnung und zur Umsetzung einer EU-Datenschutzrichtlinie im Bereich von Polizei und Justiz (18/11325). De Maizière verwies darauf, dass die Grundverordnung auch "Handlungs- und Gestaltungsaufträge für den nationalen Gesetzgeber" enthalte. Dabei schöpfe Deutschland "den Rahmen moderat aus". Es überschreite weder gemeinschaftlichen Grenzen noch unterschreite es das nationale Datenschutzniveau - "an keiner einzigen Stelle".

Während Mayer dem Minister attestierte, "nur in sehr reduzierter Weise von den Öffnungsklauseln Gebrauch gemacht" zu haben, verwies Gerold Reichenbach (SPD) darauf, dass man beim Beschäftigtendatenschutz die Möglichkeit spezifischer Regelungen genutzt habe, "um das nationale Niveau im Kern zu erhalten". Gleichwohl bestehe die SPD auf einem eigenen Beschäftigtendatenschutzgesetz.

Für Die Linke verneinte Petra Pau die Frage, ob der Gesetzentwurf mehr Datenschutz und Transparenz schaffe. Sie warb zugleich für einen Antrag ihrer Fraktion (18/11401) zur Stärkung der Datenschutzrechte der Bürger. Danach sollen unter anderem das "Auskunftsrecht in Bezug auf erhobene Daten" gestärkt und der Beschäftigtendatenschutz in einer eigenen gesetzlichen Regelung verbessert werden.

Notz kritisierte, der Gesetzentwurf der Regierung lasse "wenig unversucht", Ziele und Vorgaben der Grundverordnung sowie der Richtlinie zu Polizei und Justiz "zu hintertreiben". So stelle die Bundesregierung "Auskunftsansprüche und Informationspflichten unter den kommerziellen Vorbehalt der Unternehmen".