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abstammung : Wissen über den Vater

Zentralregister für Samenspender geplant

13.03.2017
2023-08-30T12:32:17.7200Z
2 Min

Mit der Einrichtung eines zentralen Registers für Samenspender sollen Kinder aus künstlicher Befruchtung künftig Auskunft über ihre Abstammung erhalten können. Das sieht ein Gesetzentwurf (18/11291) der Bundesregierung vor, über den der Bundestag vergangene Woche erstmals beraten hat. Mit dem Gesetzentwurf wird ein Auskunftsanspruch für jene Personen festgelegt, die durch eine Samenspende und künstliche Befruchtung gezeugt worden sind. Das bundesweite Samenspenderregister wird beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) eingerichtet. Dort sollen für eine Zeitspanne von 110 Jahren Angaben über die Samenspender und Empfängerinnen einer Samenspende gespeichert werden.

Geregelt werden Aufklärungs-, Dokumentations- und Meldepflichten. So können künftig Personen, die meinen, durch eine Samenspende gezeugt zu sein, auch eine solche Auskunft beantragen. Zugleich wird durch eine Ergänzung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die gerichtliche Feststellung der rechtlichen Vaterschaft des Samenspenders ausgeschlossen. So soll verhindert werden, dass an Samenspender im Sorge-, Unterhalts- und Erbrecht Ansprüche gestellt werden.

In der Zielsetzung wird die Initiative von allen vier Fraktionen begrüßt. Hubert Hüppe (CDU) sagte, die Abstammungsfrage sei immens wichtig, das Nichtwissen darüber könne Leiden verursachen. Er räumte ein, nicht alle betreffenden Fälle könnten erfasst werden, etwa Samenspenden im Ausland oder auf privater Basis. Mechthild Rawert (SPD) forderte, lesbischen Frauen die gleichen Rechte wie Heterosexuellen zu gewähren, wenn es um künstliche Befruchtung gehe. Kathrin Vogler (Linke) sprach sich dafür aus, den genetischen Vater in den Abstammungsdokumenten der Kinder zu nennen. Zudem sollte die Zahl der Kinder, die von einem Spender resultieren, begrenzt werden. Harald Terpe (Grüne) monierte, dem Kind werde ein Unterhaltsanspruch genommen ohne gleichwertigen Ersatz. Gut wäre eine Elternschaftsvereinbarung. Zu dem Entwurf ist am 29. März eine Anhörung im Bundestag geplant.