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Bau : Mehr Spielraum für Kommunen

Die neue Baugebietskategorie »Urbanes Gebiet« soll durchmischte Städte schaffen

13.03.2017
2023-08-30T12:32:17.7200Z
2 Min

Kommunen sollen künftig auch in stark verdichteten städtischen Räumen Wohnraum schaffen können. Eine neue Baugebietskategorie "Urbanes Gebiet" in der Baunutzungsverordnung soll das Nebeneinander von Gewerbe, Freizeit und Wohnen erleichtern. Planerisch soll so eine "nutzungsgemischte Stadt der kurzen Wege" möglich werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/10942) verabschiedete das Plenum am Donnerstag mit Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD in geänderter Fassung. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Der Entwurf enthält zudem Anpassungen an europarechtliche Vorgaben. Weitere Regelungen zielen auf die Erleichterung des Wohnungsbaus sowie auf Probleme mit Nebenwohnungen, insbesondere auf ost- und nordfriesischen Inseln. Bei zweckwidrige Nutzung einer Zweitwohnung drohen künftig bis zu 50.000 Euro Bußgeld.

Die Grundidee des "Urbanen Gebiets" fand fraktionsübergreifende Zustimmung. Der Entwurf schreibe eine funktionale, soziale und ästhetische Mischung in der Stadt fest, betonte Marie-Luise Dött (CDU). Ziel sei die Umsetzung der "Leipzig-Charta für nachhaltige europäische Städte", sagte Michael Groß (SPD).

Die Opposition sieht vor allem beim Lärmschutz Missstände. Die Bundesregierung will in der TA Lärm für das "Urbane Gebiet" um drei Dezibel höhere Grenzwerte festschreiben als in Mischgebieten. "Eine moderate Anpassung", befand Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD). Zudem könnten Kommunen in Bebauungsplänen zusätzlichen Lärmschutz festlegen. Dem widersprach Christian Kühn (Grüne). Drei Dezibel bedeutete die doppelte Geräuschbelastung. "Das ist gesundheitsschädlicher Lärm, und davor müssen wir die Menschen in unseren Städten schützen", forderte er.

Kritik an "Flächenfraß" Die Koalition setzte im parlamentarischen Verfahren zudem eine Änderung an der umstrittenen Regelung zur Planaufstellung im Außenbereich durch. Geplant ist, ein beschleunigtes Verfahren analog Paragraph 13a BauGB zuzulassen, wenn es sich um einen Bebauungsplan mit einer Grundfläche von bis zu 10.000 Quadratmetern zur Begründung von Wohnungnutzung handelt, der an im Zusammenhang bebaute Gebiete anschließt. Dieses Verfahren kann nach dem Änderungsantrag nur dann Anwendung finden, wenn das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans bis zum 31. Dezember 2019 eingeleitet wird und ein Satzungsbeschluss bis zum 31. Dezember 2021 gefasst wird.

Trotz Änderungen sei dies eine Privilegierung des Außenbereichs, monierte die Opposition. "Dadurch wird der Sinn des Gesetzes, nämlich die Stärkung der Innenentwicklung, komplett karikiert", kritisierte Caren Lay (Linke). Der Flächenverbrauch werde massiv ansteigen, wenn die Kommunen dieses Instrument in Anspruch nehmen, kritisierte auch Sozialdemokrat Groß.