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AUSWÄRTIGES : Heikle Missionen

Absicherung für Helfer in Kriseneinsätzen

03.04.2017
2023-08-30T12:32:18.7200Z
2 Min

Die Absicherung von Zivilpersonal in Kriseneinsätzen wird verbessert. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/11134) "zur Neufassung des Gesetzes von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention" wurde vergangenen Woche einstimmig angenommen. Die bisherigen Regelungen hätten weder den nötigen Anreiz für eine Tätigkeit geboten, noch sei die übliche Zahlung einer Aufwandsentschädigung mit ausreichender Rechtssicherheit und Klarheit ausgestattet gewesen, heißt es in der Vorlage. "Insbesondere entspricht die Zahlung einer Aufwandsentschädigung statt eines Arbeitsentgeltes nicht mehr dem aktuellen internationalen Stand der Professionalisierung internationaler Krisenprävention."

Verbesserungen zielten auf die Altersvorsorge, die Absicherung gegen Risiken von Krankheit und Pflegebedürftigkeit und sonstige Haftungsrisiken. "Zur Erhaltung der Flexibilität und vor allem für kurze Einsätze wie Kurzzeitwahlbeobachtungen sollen neben den Arbeitsverträgen mit Arbeitsentgelt auch Sekundierungsverträge erhalten bleiben, die zusätzliche vertragliche Leistungen enthalten können", schreibt die Bundesregierung.

Keine Mehrheiten fanden drei Anträge der Opposition (18/11166, 18/11174, 18/11175), die einen deutlichen Ausbau von Krisenprävention und der Friedensförderung in der deutschen Außenpolitik forderten. Während die Linksfraktion darüber hinaus auf eine Ende von Auslandseinsätzen der Bundeswehr drängte, forderten die Grünen die Bundesregierung auf, sich im Rahmen der Vereinten Nationen für eine informelle und offene "group of friends for conflict prevention" (Freundeskreis für Konfliktprävention) einsetzen, "der aus Repräsentanten aller Weltregionen besteht und es sich zur Aufgabe macht, die 'Kultur der Prävention' in den Vereinten Nationen zu realisieren".

Die Linke konnte sich zudem mit ihrem Antrag zur Schaffung eines "Willy-Brandt-Korps für internationale Katastrophenhilfe" nicht durchsetzen (18/8390). Die Bundeswehr verfüge den Abgeordneten zufolge zwar über große materielle und personelle Ressourcen und halte diese auf Abruf bereit, sei aber auf das Führen von Kriegen spezialisiert, nicht auf Katastrophenhilfe. Aufgabe des Korps solle der Aufbau und Unterhalt eines humanitären Fachkräftepools und eines Logistikzentrums sowie technischer Hilfsmittel sein, dabei sollen auch Transportflugzeuge und -hubschrauber sowie Schiffe, mobile Brücken und Krankenhäuser und weiteres Gerät aus dem Bestand der Bundeswehr umgerüstet werden.