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Entwicklung : Schutz vor »Geier-Fonds«

03.04.2017
2023-08-30T12:32:18.7200Z
1 Min

Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD hat der Entwicklungsausschuss in der vergangenen Woche einen Antrag (18/10639) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Schutz vor sogenannten Geierfonds abgelehnt. Das sind Investoren, die zahlungsunfähigen Unternehmen oder Staaten günstig Staatsanleihen abkaufen, um von den Schuldnern später - wenn nötig auch vor Gericht - den vollen Nennwert plus Zinsen einzufordern. Die Grünen appellieren an die Bundesregierung, ein Gesetz vorzulegen, um exzessiven Forderungen gegenüber notleidenden Staaten einen Riegel vorzuschieben.

Die Linksfraktion unterstützte den Antrag, die Koalitionsfraktionen lehnten ihn jedoch mit der Begründung ab, eine nationale Regelung greife zu kurz. Sie sprachen sich für die Schaffung eines internationalen Staateninsolvenzverfahrens aus.

In einem zweiten Antrag (18/11410) fordern die Grünen die Bundesregierung auf, eine Strategie für die Förderung von Investitionen in Entwicklungsländern vorzulegen. Großprojekte dürften die Menschenrechte und den Klimaschutz nicht gefährden, betonen sie. Die Unionsfraktion lehnte auch diesen Antrag ab, weil er ihrer Ansicht nach viele Forderungen enthält, die von der Regierung bereits erfüllt würden. Sie verwies unter anderem auf die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie und den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK), der von bereits von vielen Unternehmen befolgt werde. Eine Vertreterin der Linksfraktion kritisierte, dass die Regelungen auf Freiwilligkeit basierten. Wenn Verstöße nicht sanktionierbar seien, blieben Standards aber häufig wirkungslos.