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wirtschaft II : Bürokratieabbau kommt voran

03.04.2017
2023-08-30T12:32:19.7200Z
2 Min

Die Entbürokratisierung soll weiter vorangetrieben, und besonders kleine und mittlere Firmen sollen entlastet werden. Der Bundestag stimmte am Donnerstag dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (18/9949, 18/11778) zu. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Grünen. Die Linke enthielt sich.

Mit dem zweiten Bürokratieentlastungsgesetz sind Vereinfachungen im Steuerrecht und bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge geplant. Die Maßnahmen würden insgesamt 3,6 Millionen Betrieben zugutekommen, schreibt die Regierung in dem Entwurf. Vorgesehen sind unter anderem eine Anhebung der Pauschalierungsgrenzen für Rechnungen über Kleinbeträge und der Grenzbeträge zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung. Außerdem werden die Fristen der steuerlichen Aufbewahrungsfrist für Lieferscheine verkürzt. Die Berechnung von Sozialbeiträgen wird vereinfacht. Wenn der tatsächliche Wert für den laufenden Monat nicht bekannt ist, soll die Berechnung auch auf Grundlage des Wertes des Vormonats erfolgen können.

Per Änderungsantrag hatten die Koalitionsfraktionen bei den abschließenden Beratungen im Ausschuss für Wirtschaft und Energie in den Entwurf noch eine Regelung eingefügt, wonach bereits in voller Höhe abgeschriebene Wirtschaftsgüter mit bestimmten Daten nur noch dann in einem Verzeichnis aufgeführt werden müssen, wenn ihr Wert 250 Euro übersteigt. Bisher waren es 150 Euro. Außerdem wird das Erstellen von Rechnungen bei Kleinumsätzen erleichtert.

Der Ausschuss hatte außerdem zwei Änderungsanträge der Grünen abgelehnt. Die Abgeordneten wollten erreichen, dass die Abschreibungsregeln für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) spürbar vereinfacht werden. So hatten sie verlangt, dass die Grenze für die Möglichkeit der Sofortabschreibung von derzeit 410 Euro auf 1.000 Euro erhöht wird. Seit 1964 war diese Grenze nicht mehr erhöht worden.

In einem zweiten Antrag hatten die Grünen Erleichterungen bei umsatzsteuerlichen Vorschriften verlangt. Bilanzbuchhaltern sollte die Möglichkeit eröffnet werden, Umsatzsteuervoranmeldungen von Firmen an das Finanzamt zu geben. Das ist derzeit nur den Unternehmen selbst oder ihren Steuerberatern erlaubt. Bilanzbuchhalter würden die Umsatzsteuer ohnehin ausweisen. Ihnen zu verbieten, die Daten ans Finanzamt zu geben, sei eine wirklichkeitsfremde Berufseinschränkung.