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Aus- und Weiterbildung : Reform des Fahrlehrerrechts

03.04.2017
2023-08-30T12:32:19.7200Z
1 Min

Das Fahrlehrerrecht wird reformiert. Der Bundestag verabschiedete vergangenen Donnerstag den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für ein Fahrlehrergesetz (18/10937) in der durch den Verkehrsausschuss geänderten Fassung (18/11706). Union und SPD stimmten für das Gesetz. Linke und Grüne enthielten sich.

Mit der Reform des Fahrlehrerrechts sollen insbesondere die Berufszugangsregelungen, die strukturelle und inhaltliche Gestaltung der Fahrlehreraus- und -weiterbildung sowie die Anzeige- und Nachweispflichten und die Fahrschulüberwachung an aktuelle Erfordernisse angepasst werden, schreibt die Bundesregierung in ihrem Entwurf.

Zu den zahlreichen Änderungen, die auf Betreiben der Fraktionen von CDU/CSU und SPD vorgenommen wurden, zählt unter anderen die Wiederaufnahme der Arbeitszeitbeschränkung für Fahrlehrer auf maximal 495 Minuten pro Tag (11 Stunden a 45 Minuten), die im Regierungsentwurf nicht enthalten war. Außerdem wurde die Anzahl der Zweigstellen, die eine Fahrschule künftig haben darf, auf zehn begrenzt. Ursprünglich war eine Begrenzung nicht geplant.

Abgeschafft wurde die von der Regierung geplante Übergangsfrist. Die Regelungen zu Kooperationen zwischen Fahrschulen und den Möglichkeiten, Zweigstellen zu eröffnen, sollten ursprünglich erst ab dem 1. Juni 2019 Anwendung finden.

Gestrichen wurde zudem der von der Regierung geplante und mit möglichen "sozialen Verwerfungen" begründete Ausschluss der "freien Mitarbeiterschaft" bei Fahrschulen. Diese wird es nun weiterhin geben.