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Rente : Ein Balanceakt

Der Reformbedarf ist groß auf der Dauerbaustelle

18.04.2017
2023-08-30T12:32:19.7200Z
4 Min

Genau 60 Jahre ist es her, da drückte Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) gegen den erbitterten Widerstand seines Finanz- und seines Wirtschaftsministers ein historisches Gesetz durch. Von "Rentenkrieg" im Kabinett war gar die Rede. Entschieden wurde er im Januar 1957 zugunsten der Einführung der dynamischen Rente, also der Kopplung der Altersbezüge an die Lohnentwicklung. Der Generationenvertrag, wonach die Jungen mit ihren Beitragszahlungen die Renten der Alten finanzieren, war geboren. Und er war zunächst eine Erfolgsgeschichte, verbesserte er doch die Lage älterer, oft in Armut lebender Menschen in der Bundesrepublik der Wirtschaftswunderzeit erheblich. Ihre Renten stiegen um heute unvorstellbare 60 Prozent. Doch wenige Jahre später kam der "Pillenknick".

Wie schafft es eine Gesellschaft an diesem Vertrag festzuhalten, wenn sich doch die Bedingungen grundlegend gewandelt haben? Finanzierten 1962 noch sechs Beitragszahler einen Rentner, sind es derzeit nur noch zwei. Bezogen Männer 1970 durchschnittlich zehn Jahre eine Rente, sind es heute 17 Jahre. Schließlich hat der Strukturwandel der Arbeitswelt unstete Erwerbsbiografien und einen Anstieg selbstständiger Beschäftigung zur Folge.

Die Antwort von 2001 Die letzte große Rentenreform, die der rot-grünen Bundesregierung von 2001, reagierte darauf, indem sie die Rentner über ein sinkendes Rentenniveau in der gesetzlichen Rente an der Finanzierung des demografischen Wandels "beteiligte". Demnach darf das Rentenniveau (Verhältnis einer Standardrente zum Durchschnittseinkommen) bis 2030 nicht unter 43 Prozent fallen. Derzeit liegt es bei 48 Prozent. Um die dadurch entstehende Versorgungslücke zu schließen, wurde eine dritte Säule der Altersvorsorge eingeführt, die kapitalgedeckte private "Riester-Rente". Seit 2012 steigt zudem die Altersgrenze für einen abschlagsfreien Rentenbezug von 65 auf 67 Jahre. Doch die demografische Uhr tickt weiter, denn ab 2020 geht die Babyboomer-Generation (1955 bis 1969) in Rente. "Die eigentliche Herausforderung liegt also noch vor uns", schreibt Bundesarbeits- und sozialministerin Andrea Nahles (SPD) deshalb in ihrem Gesamtkonzept Alterssicherung.

Und noch eine Uhr tickt: Die Gefahr drohender Altersarmut. So stellt der Alterssicherungsbericht der Bundesregierung für 2016 fest, dass knapp 30 Prozent der Beschäftigten weder eine betriebliche Altersvorsorge betreiben, noch einen Riester-Vertrag haben. Die Rentenlücke, die sie nach den Vorstellungen der Schröder-Regierung über private Vorsorge schließen sollten, bleibt bisher für zu viele Beschäftigte offen. Denn fast zeitgleich mit den Reformen entstand in Deutschland ein großer Niedriglohnsektor und so sind es vor allem Geringverdiener, die sich eine zusätzliche private Vorsorge nicht leisten können: rund 1,9 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einem Bruttolohn von weniger als 1.500 Euro pro Monat. Hinzu kommen drei Millionen Selbstständige komplett ohne Rentenversicherung.

Höheres Rentenniveau In der Debatte über die Zukunft der Rente konkurrieren vor allem vier Vorschläge. Erstens eine Erhöhung oder zumindest Stabilisierung des Rentenniveaus. Die Linke werfen 53 Prozent, die Gewerkschaften 50 und das Alterssicherungskonzept von Andrea Nahles mindestens 46 Prozent in den Ring. Die Linke argumentiert, der dafür nötige höhere Beitragssatz würde durch den dann möglichen Wegfall der Riester-Rente wieder ausgeglichen. Protest kommt von Arbeitgebern, Unions-Fraktion und Grünen. Letztere kritisieren, eine alleinige Fixierung auf das Rentenniveau werde an der Stellschraube Altersarmut nichts ändern.

Vor allem die Arbeitgeber setzen, zweitens, auf einen Ausbau der privaten Altersvorsorge. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz, das der Bundestag im März in erster Lesung beraten hat, ist ein erster Schritt in die Richtung. Arbeitgeber sollen durch die Möglichkeit reiner Beitragszusagen von bisherigen Haftungsrisiken befreit werden. Sie würden damit nur noch für ihre eingezahlten Beiträge, nicht aber für eine bestimmte Rentenhöhe eine Garantie abgeben. Außerdem ist ein Zuschuss für Geringverdiener geplant. Mit der Grundsicherung im Alter sollen Betriebs- und Riester-Rente künftig auch nicht mehr verrechnet werden. Ob dies ein wirksames Rezept gegen Altersarmut ist, wird sich zeigen. Die Mindestrente für Geringverdiener, für die es mittlerweile so viele Namen wie Konzepte gibt, ist derzeit politisch zwar nicht durchsetzbar. Sie wird aber aus der Debatte so lange nicht verschwinden, wie die Zahl der Grundsicherungsempfänger im Alter steigt. Zuletzt hatte Andrea Nahles eine "Solidarrente" für langjährig Versicherte vorgeschlagen.

Länger arbeiten Drittens geht es um eine Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre oder mehr. Diese Idee werfen, wenig überraschend, nicht Gewerkschaften sondern Wirtschaftsverbände seit Jahren in den Ring. Eines von vielen Modellen dazu stellte der Wirtschaftswissenschaftler Axel Börsch-Supan in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Januar vor. Seine Rentenformel basiert auf dem Ansatz, dass sich Erwerbs- und Rentenbezugszeit im Verhältnis 2:1 automatisch verlängern. Zwei zusätzliche Arbeitsjahre finanzieren demnach ein Jahr zusätzliche Rente. Dass 67 Jahre für jene, die länger arbeiten wollen, keine starre Grenze mehr sein muss, hat die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Flexi-Rente bekräftigt. Noch geht es dabei aber um Freiwilligkeit.

Viertens gehört zu der Debatte die Idee einer Rentenkasse für alle - in Form einer Erwerbstätigenversicherung. Sie ist allerdings so alt wie die Adenauer-Reform selbst. Einzig in die Frage der besseren Absicherung Selbstständiger scheint derzeit etwas Bewegung zu kommen.