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FAMILIE : Vollzeit voraus

Kindererziehung und häusliche Pflege sind mit einem Vollzeitjob nur schwer zu vereinbaren. Mit Reformen und Förderkonzepten versucht die Bundes- regierung Abhilfe zu…

18.04.2017
2023-08-30T12:32:19.7200Z
5 Min

Für eines der Projekte von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) wird die Zeit langsam knapp. Vor fast vier Jahren hatten sich CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag darauf verständigt, Arbeitnehmern künftig einen Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit und eine anschließende Rückkehr in die Vollzeitbeschäftigung zuzusichern. Das sogenannte "Rückkehrrecht von Teil- auf Vollzeit" soll vor allem berufstätigen Müttern zugutekommen. Zwar betonte Nahles kürzlich während eines Besuchs beim Deutschen Gewerkschaftsbund, ein ausgearbeiteter Gesetzentwurf liege vor und könne nach Ostern verabschiedet werden. Mittlerweile ist aber wahrscheinlicher, dass zumindest in dieser Legislaturperiode daraus nichts mehr wird. Der Entwurf steckt in der Ressortabstimmung fest. Die Koalitionspartner streiten bitterlich über die Frage, in welchen Unternehmen das Gesetz letztendlich greifen soll.

Nahles' Vorschlag sieht vor, den Rechtsanspruch in allen Unternehmen ab einer Größe von 15 Mitarbeitern durchzusetzen. Die Union argumentiert dagegen, insbesondere in kleinen mittelständischen Betrieben sei das Gesetz personalplanerisch nicht umsetzbar. Sie fordert deshalb, die Schwelle auf eine Unternehmensgröße ab 200 Beschäftigten anzuheben. Das seien "Mondzahlen", kritisiert wiederum die Arbeitsministerin. Gerade in Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern sei der Anteil an Teilzeitkräften besonders hoch.

Einigkeit herrscht in der Regierungskoalition aber darin, dass sich grundsätzlich etwas ändern muss, damit Karriere und Familie insbesondere für Frauen künftig besser vereinbar sind. Erhebungen des Statistischen Bundesamtes zeigen: Während Väter in Deutschland nach der Geburt ihres Nachwuchses zu mehr als 93 Prozent (Stand 2015) in Vollzeitjobs verbleiben, gehen nur rund 27 Prozent der Mütter mit Kindern unter sechs Jahren einer Vollzeitbeschäftigung nach. Auch wenn die Kinder älter werden, verbleibt die große Mehrheit der Mütter weiterhin in Teilzeit, nicht zuletzt deshalb, weil die entscheidende Zeit für Karrieresprünge dann häufig verpasst wurde. Viele der Mütter steckten, so betont Nahles, in der "Teilzeitfalle" fest. 35 Prozent der Frauen in Teilzeit würden gern wieder mehr arbeiten, könnten dies aber nicht, rechnet die Ministerin vor.

Altersarmut So bleibt es in vielen deutschen Familien nach wie vor bei dem traditionellen Erwerbsmuster: Der Mann geht arbeiten, die Frau übernimmt den Großteil der Kinderbetreuung, verdient allenfalls in Teilzeit dazu und ist ansonsten wirtschaftlich vom Partner abhängig. Nirgendwo in Europa tragen Mütter derart wenig zum Familieneinkommen bei wie hierzulande (22,6 Prozent laut OECD). Dementsprechend ist auch das Rentengefälle zwischen Mann und Frau so steil wie in keinem anderen europäischen Land. Von Altersarmut sind Frauen - insbesondere alleinerziehende Mütter - hierzulande deutlich häufiger betroffen als Männer.

Neu ist diese Erkenntnis und die Absicht des Gesetzgebers, daran etwas zu ändern, nicht. Durch die Einführung des Elterngeldes (2007) und des ElterngeldPlus (2015), und durch die schrittweise Erhöhung der Familienzuschüsse wie Kindergeld und Kinderfreibetrag oder den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für ein- bis dreijährige Kinder (2013) wurde versucht, Anreize für Eltern zu schaffen, mehr Kinder zu bekommen und den Broterwerb gleichmäßiger zwischen den Partnern aufzuteilen.

Die politische Zielvorgabe lautet: Väter sollen ermutigt werden, für eine Zeit aus dem Beruf auszuscheiden oder ihre Arbeitszeit zu reduzieren, um zu Hause mehr Verantwortung zu übernehmen. Laut Bundesfamilienministerium zeigen die Reformen Erfolg, mehr als ein Drittel der Väter nehme mittlerweile Elternzeit. Die für die Mütter frei gewordene Zeit sollen diese nutzen, um den Kontakt zur Berufswelt zu halten und den Wiedereinstieg vorzubereiten.

Ein von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) eingebrachter Vorschlag, wie die partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung weiter zu fördern sei, ist die Familienarbeitszeit. Eltern jüngerer Kinder sollen danach rechtlich die Möglichkeit erhalten, ihre Arbeitszeit zwei Jahre lang auf 28 bis 36 Wochenstunden zu reduzieren. Als finanziellen Ausgleich sollen sie ein sogenanntes Familiengeld von 150 Euro je Elternteil erhalten. Auch Allein- oder getrennt Erziehende sollen das Familiengeld beziehen können.

Vonseiten der Wirtschaft und zivilgesellschaftlicher Vertreter hat Schwesigs Konzept allerdings vor allem Kritik geerntet. Eine Familienarbeitszeit ziele am eigentlichen Strukturproblem vorbei, nämlich der nach wie vor schlechten Betreuungsinfrastruktur. Erhebungen des Deutschen Jugendinstituts zeigen: Insbesondere für Kinder unter drei Jahren und Schulkinder zwischen sechs und elf Jahren mangelt es vielerorts an den nötigen Betreuungsangeboten, um gerade in sozia schwachen Familien beiden Elternteilen die Möglichkeit zu eröffnen, länger als nur in Teilzeit zu arbeiten.

Zwar hat sich im frühkindlichen Bereich die Betreuungsquote in den vergangenen zehn Jahren mehr als verdoppelt und bis 2020 sollen weitere 100.000 Kitaplätze entstehen. Das reicht aber bei Weitem nicht aus, um den steigenden Bedarf zu decken, zumal der weiter anwachsen dürfte, wenn das Vorhaben der Bundesregierung aufgeht und künftig mehr Mütter in die Vollzeitanstellung drängen. Experten wie Christian Alt vom Deutschen Jugendinstitut fordern deshalb, statt eines Familiengeldes lieber in den Ausbau von Ganztagsbetreuungsangeboten zu investieren.

Pflege in der Familie Doch nicht nur die Kinderbetreuung, sondern auch die Altenpflege stellt Familien zuweilen vor Belastungsproben und zwingt Angehörige, zumindest zeitweise aus einer Vollzeitbeschäftigung auszusteigen. 2,83 Millionen pflegebedürftige Menschen gibt es derzeit in Deutschland, nach Schätzungen wird diese Zahl bis 2050 auf 4,5 Millionen steigen. Die meisten Pflegebedürftigen, etwa 68 Prozent, werden von nahestehenden Personen, insbesondere von Familienangehörigen gepflegt.

Mit dem "Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf" sowie im Rahmen der Pflegestärkungsgesetze hat die Bundesregierung versucht, nicht nur den Pflegebedürftigen, sondern auch ihren Angehörigen rechtlich den Rücken zu stärken. Seit 2015 gilt unter anderem ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit. Beschäftigte in Unternehmen ab 25 Mitarbeitern können dadurch ihre wöchentliche Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden reduzieren, wenn sie einen Angehörigen häuslich pflegen. Um den dadurch entstehenden Lohnausfall zu kompensieren, springt der Staat bei Bedarf mit einem zinslosen Darlehen ein. In sehr akuten Pflegefällen ist es möglich, bis zu zehn Tage von der Arbeit fern zu bleiben und für diese Zeit ein sogenanntes Pflegeunterstützungsgeld zu bekommen. Nicht in Anspruch genommen Beträge aus der Verhinderungspflege können in Teilen nun auch für Kurzzeitpflege verwendet werden und andersherum.

Allerdings bezweifeln Kritiker wie der Pflegeexperte und Buchautor Claus Fussek, dass diese Maßnahmen ausreichen, um Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen effektiv zu entlasten. "Das ist so, als wolle man mit einer Wasserpistole einen Waldbrand löschen", sagt Fussek. Ähnlich wie in der Kinderbetreuung sei der Staat auch beim Thema Altenpflege in der Pflicht, flächendeckende und qualitativ bessere Betreuungsangebote auf kommunaler Ebene zu schaffen, statt diese Aufgabe auf den Angehörigen abzuladen. Das Problem sei letztendlich aber ein gesamtgesellschaftliches: "Die ehrlichen Zahlen, was das kosten würde, will niemand hören", sagt Fussek.

Der Autor arbeitet als freier Journalist in Berlin.