Piwik Webtracking Image

Gewerkschaften : Schwindende Macht

Sie kämpfen um Einfluss und Mitglieder und rufen immer lauter nach politischer Schützenhilfe

18.04.2017
2023-08-30T12:32:19.7200Z
4 Min

In der Bundesrepublik der 1980er Jahre besaßen mehr als 30 Prozent der Arbeitnehmer einen Gewerkschaftsausweis. Heute ist nur noch etwa jeder sechste Mitglied einer Gewerkschaft - das entspricht je nach Rechnung 15 bis 17 Prozent. Europaweit liegt Deutschland damit im Mittelfeld. Die Gewerkschaften spüren die Überalterung der Belegschaften: In den nächsten Jahren gehen die relativ gut organisierten älteren, männlichen Babyboomer in Rente, Nachwuchs kommt kaum nach.

Gewerkschaften wie Arbeitgeberverbände haben Mühe, Unternehmen von den Vorzügen des Flächentarifs zu überzeugen. Viele bieten ihren Unternehmen daher Mitgliedschaften ohne Tarifbindung (OT) an, die nur die Nutzung anderer Dienstleistungen enthalten.

Dennoch wäre es ein Fehler, vom niedrigen Organisationsgrad auf eine entsprechend geringe (tarif)politische Bedeutung der Gewerkschaften zu schließen. Tarifverträge gelten zwar strenggenommen nur für die Unternehmen im Verband und die Gewerkschaftsmitglieder, für die sie ausgehandelt werden. Da sich aber viele Unternehmen an die Flächentarifverträge anlehnen und diese von der Politik oft zwangsweise über die Branchen für allgemeinverbindlich erklärt werden, ist die Bedeutung der Gewerkschaften für die Lohnsetzung weiterhin groß - vor allem in der Industrie und im öffentlichen Dienst. Insgesamt ist noch knapp die Hälfte der Arbeitnehmer tarifgebunden, schätzt das Statistische Bundesamt.

Doch gibt es mehr "weiße Flecken" in der Tariflandschaft, die sich in einem relativ großen Niedriglohnsektor spiegeln. Die Politik will das ändern, weshalb sie zunehmend an der Tarifautonomie rührt, einem der tragenden Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft. Es basiert auf der Annahme, dass es in einer Marktwirtschaft besser ist, wenn wesentliche Arbeitsbedingungen - Arbeitszeit, Löhne - nicht von der Politik festgelegt, sondern von den betroffenen Tarifparteien ausgehandelt werden, weil sie besser wissen, was ihre Unternehmen im Wettbewerb wirtschaftlich verkraften und welche Bedürfnisse Arbeitnehmer haben.

Diesem Ideal entsprach die Wirklichkeit aber nicht immer. Heute wird die auf Grundlage der Tarifautonomie entstandene deutsche Sozialpartnerschaft angesichts geringer Arbeitslosigkeit und Reallohnsteigerungen im In- und Ausland als Stabilitätsfaktor und Prosperitätsgarant verklärt. Vergessen scheinen die lähmenden Phasen hoher Arbeitslosigkeit und teurer Frühverrentung bis in die 1990er Jahre, als Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften die Folgen überhöhter Tarifabschlüsse auf Sozialkassen und Steuerzahler abwälzten. Steigende Sozialbeiträge trieben die Arbeitskosten, jede Konjunkturdelle festigte den Sockel der Langzeitarbeitslosen. Geringes Wachstum trug Deutschland den Ruf des "kranken Mannes Europas" ein. Es hat lange gedauert, bis Öffnungsklauseln in Tarifverträgen Standard wurden und mehr Flexibilität und Luft für schwächere Unternehmen brachten. Erst dies und die Arbeitsplatzsicherung in der tiefen Rezession nach der Bankenkrise haben das Ansehen der Tarifparteien aufpoliert.

Eingriff in die Tarifautonomie Heute ist die Tarifautonomie mehr denn je gefährdet. Immer öfter rufen Gewerkschaften als Folge ihrer Organisationsschwäche nach politischer Schützenhilfe für Dinge, die an sich in ihre Hoheit fallen. So forderten sie nach jahrzehntelangem Widerstand gegen einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn zuletzt selbst dessen Einführung. Ein starker Eingriff in die Tarifautonomie: Der von der Politik 2015 zunächst auf 8,50 Euro festgesetzte Mindestlohn ist nun der Anker im Tarifgefüge. Wollen die Gewerkschaften sich nicht überflüssig machen, müssen sie in ihren Lohnrunden darauf achten, dass in den unteren Lohngruppen Abstand zum Mindestlohn gewahrt bleibt.

Auch darüber hinaus greift die Politik in die Tarifautonomie ein: Für tarifgebundene Unternehmen gelten nun weniger strenge Arbeitnehmerschutzgesetze, ob bei der Leiharbeit oder im neuen Lohntransparenz-Gesetz, das gewährleisten soll, dass Frauen und Männer für gleiche Arbeit gleich bezahlt werden.

Solche Eingriffe schaffen zwei Klassen von Unternehmen, was auch Gewerkschafter kritisieren. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) dringt daher darauf, die Tarifflucht lieber direkt zu erschweren durch gesetzliche Hürden gegen den Austritt aus dem Verband und die OT-Mitgliedschaft. Das aber steht im Widerspruch zur im Grundgesetz garantierten Koalitionsfreiheit: Sie soll die Gründung von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ermöglichen, aber nicht erzwingen.

Das Spielen über die politischen Bande dürfte die Tarifautonomie daher kaum retten. Zukunftsträchtiger wäre es, wenn die Tarifparteien ihre Legitimation unter Beweis stellen würden, indem sie auf freiwilliger Basis neue Anziehungskraft entfalten. Sie sollten Unternehmen und Beschäftigten vor Augen führen, dass Tarifverträge für beide auch ökonomisch der erfolgreichere Weg sind, wenn es heute darum geht, den rasanten Umbruch der Arbeitswelt durch die Digitalisierung zu bewältigen.

Keine Negativszenarien Was dieses Thema angeht, lassen sich der DGB und seine großen Industriegewerkschaften bisher nicht auf Negativszenarien ein, die den Wegfall jedes zweiten Arbeitsplatzes beschwören (siehe Interview). "Das ist Kaffeesatzleserei", urteilt etwa DGB-Chef Reiner Hoffmann. "Wir heben nicht immer nur die Risiken hervor, wir thematisieren die Chancen." Man wolle den Fehler der siebziger Jahre nicht wiederholen, als das "Ende der Arbeit" beschworen wurde.

Auf zwei Kernfeldern - neue Arbeitszeitmodelle und Umgang mit Netzarbeitern, sogenannten Crowdworkern - geht es mit Taten aber nur schleppend voran. Am Arbeitszeitgesetz wollen die Gewerkschaften festhalten, obwohl es mit seinen täglichen Höchstarbeitszeiten von Betrieben wie Beschäftigten zunehmend als zu eng empfunden wird. Viele würden auch die dank Laptop und Smartphone mögliche freiere Wahl von Arbeitszeit und -ort gerne mehr nutzen, doch die Gewerkschaften lehnen eine Öffnung des Gesetzes ab. In den Crowdworkern, die ihre Arbeitskraft als Kleinselbständige über Internetplattformen anbieten und für die folglich weder Mindestlohn noch Kündigungsschutz gilt, sehen Gewerkschaften eine lohndrückende Konkurrenz, aber auch eine neue Klientel. Noch mangelt es aber an Ideen, wie sich Missbrauch verhindern lässt, ohne die wirtschaftlichen Chancen des Crowdworkings zu zerstören.

Die Autorin ist verantwortliche Redakteurin für Wirtschaftspolitik bei der FAZ.