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BUNDESRAT : Langsamer Pendelschlag in der Länderkammer

Die Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und dem Saarland haben die Mehrheitsverhältnisse nicht gekippt

22.05.2017
2023-08-30T12:32:21.7200Z
3 Min

Landtagswahlen gelten gemeinhin auch als Stimmungstests für die Lage im Bund; zumal in einem Jahr, in dem die Wähler wie in diesem Herbst auch über den Bundestag neu befinden. In drei Bundesländern sind die Landesparlamente in den zurückliegenden neun Wochen neu gewählt worden: am 26. März im CDU/SPD-geführten Saarland, gefolgt am 7. Mai von Schleswig-Holstein, wo bislang SPD und Grüne mit dem Südschleswigschen Wählerverband (SSW) regieren, und am 14. Mai in Nordrhein-Westfalen mit seiner Koalition von SPD und Grünen.

Bei allen drei Wahlen konnten Christdemokraten und Liberale Gewinne verbuchen - ebenso wie die jeweils erstmals angetretene AfD, die sowohl in Saarbrücken als auch in Kiel und Düsseldorf in den Landtag einzog. Sozialdemokraten und Grüne mussten dagegen bei jeder Wahl Einbußen hinnehmen, was für Die Linke nur im Saarland galt, wo sie aber weiter die drittstärkste Fraktion stellt, während sie im Norden und in NRW trotz Zugewinnen den Sprung ins Landesparlament verpasste (siehe Grafiken).

Die Wahlen in den drei Ländern haben auch über den Tag der Bundestagswahl am 24. September hinaus Einfluss auf die Bundespolitik, zumal dabei zusammen 13 der insgesamt 69 Stimmen im Bundesrat vergeben wurden - drei an der Saar, vier an der Küste und sechs an Rhein und Ruhr. Der Bundesrat, in dem die 16 Landesregierungen vertreten sind, spricht bei der Gesetzgebung ein gewichtiges Wort mit. Schließlich muss jedes Bundesgesetz die Länderkammer passieren und ein Gutteil davon bedarf seiner ausdrücklichen Zustimmung - wozu mindestens die absolute Mehrheit von 35 Stimmen erforderlich ist.

Dabei gibt die Große Koalition mit ihrer Vier-Fünftel-Mehrheit im Bundestag keineswegs auch im Bundesrat den Ton an: Mit der CSU-Alleinregierung in Bayern sowie den CDU/SPD- beziehungsweise SPD/CDU-Koalitionen in Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland können Union und SPD derzeit nur über insgesamt 16 Bundesratsstimmen verfügen, ohne sich mit weiteren Koalitionspartnern abstimmen zu müssen.

Enthaltung heißt »Nein« Dagegen saßen die Grünen bislang in allen anderen Ländern außer Brandenburg mit am Kabinettstisch und konnten dort insgesamt 49 Landestimmen blockieren, da sich die Landesregierungen im Bundesrat bei Uneinigkeit der Koalitionspartner der Stimme enthalten - was faktisch ein "Nein" bedeutet. Die Linke kann via Brandenburg mit der rot-roten Regierung sowie den rot-rot-grün geführten Ländern Berlin und Thüringen über insgesamt zwölf Bundesratsstimmen mitbestimmen. Die bislang nur in Rheinland-Pfalz mitregierende FDP hatte wie der SSW in Kiel bisher auf je vier Stimmen Einfluss. Die Union konnte demgegenüber mit ihren CDU-Regierungsbeteiligungen in Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen-Anhalt über insgesamt 31 Bundesratsstimmen mitverfügen und die SPD, bislang an 13 Landeskoalitionen beteiligt, über 52.

An diesen Kräfteverhältnissen hat die Saarland-Wahl nichts geändert, da dort wie bisher eine Große Koalition weiterregiert. Sitzen die Sozialdemokraten indes künftig sowohl in Nordrhein-Westfalen als auch - wie sich vergangene Woche abzeichnete - in Schleswig-Holstein auf den Oppositionsbänken, blieben ihnen noch 42 Bundesratsstimmen, während die Union bei einer schwarz-gelben Regierung in Düsseldorf und einer schwarz-gelb-grünen "Jamaika-Koalition" in Kiel über 41 mitbestimmen könnte. Bei einer rot-gelb-grünen "Ampel" in Kiel wären es für die SPD 46 und für die Union 37 Stimmen. Den Grünen bliebe in beiden Konstellation Einfluss auf 43 Stimmen, während sich der der FDP auf 18 vergrößern würde. Lediglich für Die Linke bliebe also die Zahl der von ihr beeinflussbaren Stimmen im Bundesrat unverändert.

Schwarz-Rot ohne Mehrheit Unverändert werden auch künftig die Länder, in denen die Union allein oder nur mit der SPD regiert, im Bundesrat nicht über die Mehrheit von 35 oder mehr Stimmen verfügen, unabhängig vom Ausgang der Regierungsbildungen in NRW und Schleswig-Holstein. Selbst wenn künftig in Düsseldorf und Kiel Christ- und Sozialdemokraten gemeinsam am Kabinettstisch säßen, kämen sie in der Länderkammer lediglich auf insgesamt 26 Stimmen, bei denen keine anderen Koalitionäre mitreden könnten. Um zustimmungspflichtige Gesetze durch den Bundesrat bringen zu können, bedarf es somit weiterhin der Stimmen von Ländern mit Regierungsbeteiligung der Grünen.

Daran wird sich auch bei der Bundestagswahl im Herbst nichts ändern. Danach stehen turnusgemäß 2018 Landtagswahlen in Niedersachsen, Bayern und Hessen an - bei denen es insgesamt um fast ein Viertel aller Bundesratsstimmen geht, nämlich um 17. Dann werden die Karten wieder neu gemischt.