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Recht : Karlsruhe soll es richten

22.05.2017
2023-08-30T12:32:21.7200Z
1 Min

Die Grünen wollen eine Abstimmung des Bundestages über die Einführung der "Ehe für alle" nun gerichtlich erzwingen. In der vergangenen Woche stellte die Fraktion einen entsprechenden Antrag beim Bundesverfassungsgericht. Darin verlangt sie von den Richtern, den Rechtsausschuss des Bundestages dazu zu verpflichten, über drei Gesetzentwürfe zur Einführung der "Ehe für alle" zeitnah abzustimmen, so dass der Bundestag spätestens in seiner letzten Sitzungswoche Ende Juni endgültig darüber abstimmen muss.

Hintergrund ist der Umstand, dass der Rechtsausschuss entsprechende Gesetzentwürfe der Fraktion Die Linke (18/8), der Grünen (18/5098) und des Bundesrates (18/6665) inzwischen 28 Mal vertagt hatte und so eine endgültige Befassung des Parlamentes nicht zustande kommt. In der Begründung des Antrags werfen die Grünen dem Ausschuss vor, die Vorlagen "rechtsmissbräuchlich im Ausschuss begraben" zu wollen. Die Koalitionsfraktionen begründeten die Verschiebungen dagegen mit dem noch vorhandenen Diskussionsbedarf innerhalb der Koalition.

Dem Antrag vorausgegangen war eine Debatte des Bundestages am vergangenen Mittwoch, als sich das Plenum mit zwei Berichten des Rechtsausschusses (18/2227; 18/12340) nach Paragraf 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundestages befasste. Dieser regelt, dass sich der Bundestag unter bestimmten Umständen mit eingebrachten Vorlagen befassen muss, diese können aber anschließend nicht abgestimmt werden. In der Debatte zeigten sich die inzwischen gut bekannten Argumentationslinien: Grüne und Linke warfen der Koalition Verschleppung vor, die SPD betonte, die "Ehe für alle" zu wollen und die Union verwies auf den weiteren Beratungsbedarf und erklärte: "Wir sind an dem Thema dran."