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Gastkommentare - Contra : Rückzug vom Recht

Hilft Selbstkontrolle bei Netzwerken?

22.05.2017
2023-08-30T12:32:22.7200Z
1 Min

Selten war die Redewendung vom Bock, der zum Gärtner gemacht wird, treffender: Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) möchte soziale Netzwerke wie Facebook verpflichten, "offensichtlich rechtswidrige Inhalte" zu löschen oder zu sperren. Ansonsten droht eine Geldstrafe von bis zu 50 Millionen Euro. Dabei zielt das "Gesetz zur Rechtsdurchsetzung" genannte Vorhaben auf eine Selbstverpflichtung dieser Plattformen. Sie sollen innerhalb einer eng bemessenden Frist gegen Tatbestände wie Verleumdung oder Volksverhetzung vorgehen. Die Datenkonzerne, dessen Geschäftsmodell aus der unbedingten Reichweitenerhöhung besteht, sollen also auf Fake News und Hate Speech verzichten, auf den reichweitefördernden Krawall - wenn er denn strafbar ist.

Von einer Rechtsdurchsetzung kann hier allerdings nicht die Rede sein, jedenfalls dann nicht, wenn sie als die vornehmste Aufgabe eines Rechtsstaats verstanden wird. Stattdessen avancieren Internetfirmen zu quasi-staatlichen Zensuragenturen. Sie werden in vorauseilendem Gehorsam schon beim leisesten Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Inhalts eingreifen - allein der hohen Geldstrafen wegen. Dabei müssen sie Sachverhalte bewerten, zu deren Überprüfung Gerichte oft längere Prozesse über mehrere Instanzen benötigen. Das Gesetz möchte uns solche Umstände ersparen. Und erweist sich damit als Rechtsrückzugsgesetz: Private, nur ihrem Gewinn verpflichtete Firmen werden gleichermaßen zu Fahndern und Richtern.

Hier, im Privaten, muss das Prinzip der Gewaltenteilung selbstverständlich nicht mehr gelten. Und der Rechtsstaat, dessen Pflege die Pflicht des Justizministers doch wäre, hat sich in diesem unheimlichen Privatisierungsfuror einfach aufgegeben.