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RECHT : Nun eben mit der Keule

Die Hasstiraden im Internet sollen wirksamer bekämpft werden. Kein simples Unterfangen

22.05.2017
2023-08-30T12:32:22.7200Z
4 Min

Nun ist der Bundesregierung also der Geduldsfaden gerissen. Weil im Internet wüste Hassbotschaften bis hin zu Morddrohungen immer mehr um sich griffen und die Plattformbetreiber ihrer gesetzlichen Pflicht kaum nachkamen, gemeldete rechtswidrige Inhalte zu löschen, setzen Regierung und Koalitionsfraktionen auf die Gesetzeskeule. Sie trägt den Namen "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken" oder kurz Netzwerkdurchsetzungsgesetz (18/12356) und wurde vergangenen Freitag erstmals im Bundestag beraten. Bereits Ende 2015 hatte sich das Bundesjustizministerium mit Vertretern der Internetwirtschaft zusammengesetzt, um die Probleme anzugehen, doch eine Selbstverpflichtung zeigte insbesondere bei Twitter und Facebook wenig Wirkung (siehe auch Hintergrund auf Seite 3). Der Gesetzentwurf ist aber alles andere als einvernehmlich. Die Opposition kritisierte die geplanten Regelungen sowie, dass aufgrund der späten Vorlage nur wenig Zeit für eine ausgiebige Beratung bleibe. Redner der Koalitionsfraktionen sagten zu, die verbleibende Beratungszeit bis zum Ende der Legislaturperiode für Nachbesserungen zu nutzen.

Wüste Beschimpfungen Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) wies darauf hin, welch üble Beschimpfungen und Bedrohungen im Netz um sich greifen und folgerte: "Hasskriminalität beschädigt unser Zusammenleben, unsere Debattenkultur und letztlich auch die Meinungsfreiheit." Derartige Äußerungen seien "kein Ausdruck der Meinungsfreiheit, sondern sind im Gegenteil Angriffe auf die Meinungsfreiheit". Damit sollten "Andersdenkende eingeschüchtert und mundtot gemacht werden". Auch online sei nicht erlaubt, was offline verboten ist. Das Gesetz soll die Plattformbetreiber zum Aufbau eines wirksamen Beschwerdemanagements und zur kurzfristigen Löschung gemeldeter strafbarer Inhalte verpflichten. Bei Verstößen drohen erhebliche Bußgelder (siehe auch Beitrag unten).

Petra Sitte (Linke) kritisierte das bisherige Verhalten von "Facebook, Twitter und Co." scharf. "Aber der jetzt eingebrachte Gesetzentwurf wird neue Probleme schaffen", sagte sie voraus. Und zwar deshalb, weil er "die Durchsetzung am Ende doch wiederum in Hände legt, in die sie nicht gehören". Denn die Plattformen selbst bekämen die rechtliche Einordnung von Beschwerden überantwortet. Regierung und Koalitionsfraktionen warf sie vor, den Gesetzentwurf "mit heißer Nadel gestrickt" und "auf den letzten Metern der Wahlperiode eingebracht" zu haben. Unter Verweis auf ein Bündnis von Organisationen, das sich bereits gegen den Gesetzentwurf gebildet hat, rief sie die Koalition dazu auf, sich "auf eine breite Diskussion einzulassen" und in der nächsten Legislaturperiode Zeit für die Erarbeitung eines besseren Gesetzentwurfes zu nehmen.

Wie alle Redner prangerte auch Konstantin von Notz (Grüne) an, dass im Netz "täglich viele Menschen im Land unerträglich beleidigt, bedroht und verleumdet" würden. "Solche krassen Rechtsverletzungen" seien, "hunderttausendfach ausgesprochen, gepostet und geteilt auch eine gravierende Gefahr für unsere freiheitliche Demokratie, wenn sie folgenlos bleiben". Notz warf Maas vor, er komme "in der letzten Kurve der Legislatur mit einem wüsten Gesetz um die Ecke", das nicht die Probleme löse, sondern viele neue Probleme schaffe. "Wir müssen die großen Anbieter hart in die Pflicht nehmen", stimmte Notz der Intention des Gesetzes zu, "aber wir dürfen sie eben nicht in die Richterrolle drängen".

Zu der Kritik daran, dass die Löschentscheidung in die Hände der Plattformbetreiber gelegt werden soll, merkte Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) an, Facebook lösche auch jetzt Einträge. Als Beispiele nannte sie den Eintrag eines früheren Radiomoderators, der sich kritisch zur katholischen Kirche geäußert habe, und die ganze Seite eines Islam-Kritikers. Im Übrigen ändere das geplante Gesetz nichts an der materiellen Rechtslage. Schon jetzt sei "klar, dass die Meinungsfreiheit Grenzen hat". Schon jetzt seien Plattformen mitverantwortlich, so wie auch beispielsweise Zeitungen verpflichtet seien, Leserbriefe vor Veröffentlichung rechtlich zu prüfen. Sie verwies darauf, dass im Bundesrat Landesregierungen unterschiedlichster politischer Zusammensetzung die Initiative ergriffen hätten, das Gesetz sogar "weiter zu verschärfen". Ihre Fraktion sei offen für Verbesserungen des Gesetzentwurfs im Sinne seiner Kritiker, sagte sie. So könne sie sich die Einschaltung einer pluralistisch organisierten Kontrolle nach dem Vorbild der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) beim Film vorstellen, um die Rechtsmäßigkeit von Einträgen zu klären. Ihr Fraktionskollege Stefan Heck (CDU) betonte: "Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit". Ziel sei aber ein Abschluss bis zur Sommerpause.

Johannes Fechner (SPD) erklärte: "Wenn Unternehmen Milliardengewinne machen können, können wir ihnen auch zumuten, dass sie eine juristische Abteilung aufbauen", um Inhalte selbst auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Fechner versicherte, die SPD-Fraktion habe eine ganze Reihe der Kritikpunkte in der Öffentlichkeit schon aufgenommen und werde sie im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigen. Der Kritik an der späten Vorlage des Gesetzentwurfs hielt Fechner entgegen, die Grünen hätten auch erst im April 2017 einen zudem unspezifischen Antrag zur Bekämpfung von Strafrechtsverstößen im Netz eingebracht.