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Finanzen : Gesetz gegen Geldwäsche

22.05.2017
2023-08-30T12:32:22.7200Z
1 Min

Der Bundestag hat am Donnerstag weitere Maßnahmen im Kampf gegen die Geldwäsche (18/11555, 18/11928, 18/12405) beschlossen. Drei Änderungsanträge der Fraktion Die Linke wurden abgelehnt. Für den Gesetzentwurf der Regierung stimmten die Koalitionsfraktionen, während sich Linke und Grüne enthielten. Zu den Neuregelungen gehört, dass die geldwäscherechtlich Verpflichteten strengere Vorgaben beachten müssen, etwa bei grenzüberschreitenden Korrespondenzbeziehungen. Außerdem wird eine Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen bei der Generalzolldirektion eingerichtet. Die Zentralstelle soll geldwäscherechtliche Meldungen entgegennehmen, analysieren und bei einem Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung an die zuständigen Stellen weiterleiten. Alle wirtschaftlich Berechtigten sollen in einem elektronischen Transparenzregister erfasst werden.