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Vorsorge : Brötchen für alle

Die »Zielrente« als reine Beitragszusage soll die Betriebsrente auch in kleinen Unternehmen verbreiten. Geringverdiener werden mit Zuschüssen gefördert

06.06.2017
2023-08-30T12:32:22.7200Z
3 Min

Der Alterssicherungsbericht 2016 ließ keinen Zweifel: Gerade bei Geringverdienern gebe es erhebliche Versorgungslücken bei der privaten Altersvorsorge, hieß es dort. Knapp die Hälfte und damit fast zwei Millionen Menschen mit einem Bruttolohn von weniger als 1.500 Euro sorgen demnach privat nicht für die Rente vor. Das will die Bundesregierung nun ändern, und der Bundestag machte in der vergangenen Woche den Weg dafür frei. Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD und gegen die Stimmen der Opposition stimmte er für das Betriebsrentenstärkungsgesetz (18/11286; 18/12612).

Ziel ist es, die Betriebsrente in kleineren und mittleren Unternehmen zu verbreiten und Geringverdiener mit Zuschüssen zu animieren, sich für eine Betriebsrente zu entscheiden. So ist unter anderem geplant, Betriebs-, und andere freiwillige Zusatzrenten bis zu 200 Euro nicht auf die Grundsicherung im Alter anzurechnen. Bei Einkommen bis zu 2.200 Euro monatlich soll ein Arbeitgeberzuschuss von bis zu 480 Euro jährlich mit bis zu 144 Euro vom Staat bezuschusst werden.

Neu ist auch, dass Arbeitgeber künftig keine Garantien mehr über die Höhe der Betriebsrente, sondern nur noch über die gezahlten Beiträge abgeben müssen. Allerdings sollen Arbeitgeber zu einem Zuschuss zur Betriebsrente verpflichtet werden, wenn die Beschäftigten diese über eine Entgeltumwandlung ansparen. Der Zuschuss soll 15 Prozent des Sparbeitrags der Arbeitnehmer betragen, wenn der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialbeiträge spart.

Verlass auf Tarifpartner Eine "echte kommunikative Herausforderung" nannte Andrea Nahles (SPD), Bundesministerin für Arbeit und Soziales, das Modell der Zielrente. Denn fehlende Garantien würden zu oft mit fehlender Sicherheit gleichgesetzt. Dies sei aber nicht der Fall. "Ich vertraue dabei auf die BaFin und die Tarifpartner", sagte die Ministerin. Im Übrigen würden die bestehenden fünf Modelle für eine Betriebsrente mit dem neuen Gesetz nicht abgeschafft, stellte Nahles klar.

Vertrauen - das war das zentrale Stichwort, dessen sich Regierungs- und Koalitionsvertreter in der Debatte bedienten. Auch Karl Schiewerling (CDU), arbeitsmarktpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, hatte viel davon: Die eingezahlten Beiträge könnten mit den neuen, flexibleren Möglichkeiten renditeträchtiger angelegt werden und die Erfahrungen würden belegen, dass die Erträge hinterher größer seien, zeigte sich Schiewerling optimistisch. Katja Mast, Sprecherin für Arbeit und Soziales der SPD-Fraktion, betonte: Eine Garantierente sei bisher für viele Arbeitgeber ein Haupthindernis gewesen, keine Betriebsrente anzubieten. "Enthaftung bedeutet nicht Verlust von Verantwortung. Denn wir stärken die Tarifpartner und trauen ihnen zu, verantwortungsvoll mit den Geldern der Beschäftigten umzugehen", sagte Mast.

Die Opposition konnte diesen Optimismus nicht teilen: "Eine reine Beitragszusage bedeutet, dass niemand weiß, wie hoch seine Betriebsrente später einmal sein wird", sagte Matthias Birkwald, Rentenexperte der Linken. "Das steht in den Sternen des Kapitalmarktes" und sei deshalb kaum geeignet, Geringverdiener besser für das Alter abzusichern, betonte er. Seine Fraktion legte deshalb einen eigenen Antrag (18/11402) vor, in dem sie fordert, die gesetzliche Rente als zentralen Träger der Altersversorgung zu stärken und eine "Solidarische Mindestrente" einzuführen.

Auch Bündnis 90/Die Grünen untermauerten ihre Kritik an den Regierungsplänen mit einem eigenen Antrag (18/10384). Darin fordern die Grünen ein verpflichtendes Betriebsrenten-Angebot durch die Arbeitgeber. Denn aus ihrer Sicht "scheitert die Koalition am wichtigsten Ziel, weil sie das Zielrenten-Modell auf tarifgebundene Unternehmen beschränkt", sagte deren Rentenexperte Markus Kurth. Denn gerade kleine und mittlere Unternehmen, die man erreichen wolle, seien kaum tarifgebunden, weshalb man so die Zielgruppe gar nicht erreichen könne.

Oppositionsanträge scheitern Beide Anträge konnten jedoch keine Mehrheit auf sich vereinen. Ein Schicksal, das auch vier andere Anträge von Linken (18/10891; 18/10471; 18/8610) und Grünen (18/7371) in einer weiteren Rentendebatte ereilte. Die Linke hatte darin unter anderem gefordert, das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent des Durchschnittslohns anzuheben. Die Grünen hatten für eine grundlegende Reform der Riester-Rente plädiert.

Zum Rentenmarathon der vergangenen Woche gehörte auch die abschließende Beratung des Gesetzentwurfes (18/11926; 18/12590) der Bundesregierung zu Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente. Die bei der Rentenberechnung angesetzten "fiktiven" Erwerbsjahre werden damit um zwei Jahre auf das vollendete 65. Lebensjahr verlängert.