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Autobahnen : Auf Nummer sicher

Haushälter der Koalition stellen »Privatisierungsschranken« auf

06.06.2017
2023-08-30T12:32:22.7200Z
2 Min

Bau, Verwaltung, Finanzierung und Sanierung der Autobahnen werden auf komplett neue Beine gestellt. Statt den Ländern die Auftragsverwaltung zu überlassen, übernimmt der Bund die Verwaltung nun selbst. Dazu wird eine als GmbH organisierte Gesellschaft gegründet. Dieser Plan hatte seit Bekanntwerden für erhebliche Kritik gesorgt, wurde doch befürchtet, dass die Gesellschaft, ihre Töchter oder gleich die Autobahnen privatisiert werden. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD im Bundestag haben diese Teile der Reformpakete deswegen besonders bearbeitet - gänzlich überzeugt haben sie zumindest die Opposition damit nicht (siehe Seite 1).

Die Koalitionsfraktionen ziehen nach eigenem Bekunden "Privatisierungsschranken" im Grundgesetz ein - dies ist besonders schwer zu ändern. Der Regierungsentwurf hatte vorgesehen, dass der Bund Eigentümer der Autobahnen sowie der zu gründenden Gesellschaft ist und beides unveräußerlich ist. Die Koalitionsfraktionen schreiben nun fest, dass sich Dritte weder an der Gesellschaft noch an den bis zu zehn Tochtergesellschaften unmittelbar oder mittelbar beteiligen dürfen.

ÖPP beschränkt Ebenfalls im geänderten Artikel 90 Grundgesetz wird durch die Änderungen der Koalitionsfraktionen die Möglichkeit, Projekte in sogenannter öffentlich-privater Partnerschaft (ÖPP) durchzuführen, mit Verfassungsrang eingeschränkt. Das Grundgesetz verbietet künftig dieses Beschaffungsmodell für das gesamte Autobahnnetz oder "wesentlicher Teile" davon in einem Bundesland.

Konkreter werden diese Privatisierungsschranken - wie auch der komplexe Transformationsprozess der bisherigen Landesverwaltungen in Bundesverantwortung - durch diverse neue und Änderungen in bestehenden Gesetzen umgesetzt. So wird die Gesellschaft dauerhaft als GmbH geführt und nicht nur "zunächst", wie es der Regierungsentwurf vorsah. Ein Rechtsformwechsel, etwa zu einer Aktiengesellschaft, bedarf daher einer Gesetzesänderung. Die Infrastrukturgesellschaft wird zudem keine Kredite aufnehmen dürfen, die Finanzhoheit bleibt beim Bund. Finanziert wird die Gesellschaft über die Mauteinnahmen, die über den Bundeshaushalt zuzüglich weiterer Bundesmittel fließen werden. Die Gesellschaft wird damit nicht Mautgläubiger.

Gestärkt haben die Koalitionsfraktionen auch die parlamentarische Kontrolle. Die Infrastrukturgesellschaft soll einen Aufsichtsrat bekommen, in dem auch Mitglieder des Verkehrs- und Haushaltsausschusses sitzen werden. Die beiden Ausschüsse sollen zudem über den Gesellschaftervertrag mitbestimmen können. Der Finanzierungs- und Realisierungsplan muss von Verkehrs- und Haushaltsausschuss abgenickt werden. Der Bundesrechnungshof bekommt über die nach Bundeshaushaltsordnung vorgesehenen Rechte hinaus weitere Befugnisse zur Prüfung der Gesellschaft und ihrer Töchter. Zudem soll die parlamentarische Kontrolle über die übliche Beteiligungsprüfung laut Paragraph 69 Bundeshaushaltsordnung hinausgehen. Die Koalitionsfraktionen habe sich zudem einfachgesetzlich darauf geeinigt, ÖPP-Projekte nur für Strecken von maximal 100 Kilometer Länge zu erlauben.