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WIRTSCHAFT : Mehr Transparenz bei Aufträgen

06.06.2017
2023-08-30T12:32:23.7200Z
1 Min

Mit einem bundesweiten Wettbewerbsregister will die Bundesregierung für mehr Transparenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sorgen. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag mit den Stimmen der Koalition und gegen die Stimmen der Opposition ein entsprechendes Gesetz (18/12051,18/12497). Zuvor hatte der Wirtschaftsausschuss den "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters" beschlossen. Öffentliche Auftraggeber sollen damit vor der Vergabe von Aufträgen abfragen können, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von einem Vergabeverfahren auszuschließen ist.

Das Register soll beim Bundeskartellamt eingerichtet werden und teilweise bestehende Register auf Landesebene ablösen. Erkenntnisse über Ausschlussgründe von Vergabeverfahren sollen von den Strafverfolgungsbehörden und von den für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden des Bundes und der Länder an das Register übermittelt werden. Bisher bestehende Abfragepflichten zum Beispiel nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sollen durch die neue Abfragepflicht beim Wettbewerbsregister ersetzt werden.

Der Bundesregierung zufolge lag der Schaden durch Wirtschaftskriminalität 2015 bei etwa 2,9 Milliarden Euro. Die bisher auf Bundesebene bestehenden Register reichten nicht aus, um diesen Schaden einzudämmen.

Einträge werden je nach Schwere der Tat nach bestimmter Zeit gelöscht; Straftaten spätestens fünf Jahre ab dem Tag der Rechts- oder Bestandskraft des Urteils, Bußgeldentscheidungen nach drei Jahren. pez