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DIGITALISIERUNG : Vorstoß für öffentliches Wlan

06.06.2017
2023-08-30T12:32:23.7200Z
1 Min

Die Bundesregierung will dem öffentlichen Wlan mit einer Gesetzesnovelle (18/12202,18/12496) einen Schub verleihen. Betreiber von Internetzugängen über drahtlose lokale Netzwerke (WLAN) sollen ihre Dienste Dritten anbieten können, ohne befürchten zu müssen, für Rechtsverstöße von Nutzern abgemahnt oder haftbar gemacht werden zu können; das betrifft etwa Cafés, öffentliche Institutionen und Flughäfen.

Bei der Novelle geht es darum, einen Ausgleich zwischen Wunsch und Bedarf nach einem WLAN-Ausbau einerseits und Rechtssicherheit für WLAN-Hotspots andererseits zu finden. Die Bundesregierung versucht nun, den Umfang der Haftungsbeschränkung für Internetzugangsanbieter zu regeln. Zur Diskussion stehen verschiedene Aspekte von einer Störerhaftung bis hin zum Sperren bestimmter Seiten. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen WLAN-Betreiber von Behörden nicht verpflichtet werden können, Nutzer zu registrieren oder ein Passwort für die Nutzung zu verlangen. Quer durch die Fraktionen betonten die Abgeordneten im Bundestag, wie wichtig ein Aufholen Deutschlands beim Thema WLAN im internationalen Vergleich scheint, auch unter Verweis auf touristische Ziele oder die Investitionsbereitschaft von Kommunen. Die Opposition warf den Koalitionsfraktionen gleichwohl Zögerlichkeit vor, diese sahen den Entwurf als gute Diskussionsgrundlage für eine schnelle Entscheidung. Der Bundestag überwies den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss. pez