Piwik Webtracking Image

INTERNET : WLAN für alle

Deutschland will im digitalen Zeitalter ankommen und öffentliche Hotspots erleichtern

03.07.2017
2023-08-30T12:32:24.7200Z
4 Min

Er könne Besuchern aus dem Ausland nur mit viel Mühe erklären, was Störerhaftung eigentlich sei, erzählte der SPD-Abgeordnete Marcus Held: In Nachbarländern wie Tschechien, Polen oder Dänemark kennen Menschen weder den Begriff, noch verstehen sie, warum das sonst hochmoderne Deutschland in puncto Digitalisierung so rückständig ist. Das soll sich endlich ändern: In den letzten Stunden politischer Arbeit in dieser Legislaturperiode hat der Bundestag eine der höchsten Hürden für öffentliche Hotspots genommen - und ebenjene "Störerhaftung" abgeschafft, die Betreiber von kabellosen Internetverbindungen im Zweifel hat haften (und zahlen) lassen, wenn ein Nutzer das Netz zu illegalen Aktionen missbrauchte. "Das ist die Woche der Erleuchtung", bemerkte Held am Freitag im Bundestag. "Wir sind über Jahre Entwicklungsland gewesen und das ändern wir heute."

Die Fraktionen hatten Jahre um eine Einigung gerungen; zuletzt war es der Europäische Gerichtshof, der von Deutschland rechtliche Nachbesserungen forderte und so den Anstoß für die konzentrierte Suche nach einem Kompromiss machte. Dabei ließen die Redner im Bundestag durch die Bank erkennen, dass sie an mehr WLAN-Hotspots interessiert sind - wie brüchig allerdings Absprachen sind und wie vielschichtig Gemengelagen, machten Diskussionen der Tage zuvor deutlich. Abgeordnete der CSU-Landesgruppe hatten den schon sicher geglaubten Kompromiss in Frage gestellt, das Thema drohte auf den Ausgangspunkt zurückzufallen. Am Ende reihten sich die Politiker ein. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Linken und gegen die Stimmen der Grünen votierte der Bundestag am Freitag für den "Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes" (18/12202, 18/12496).

Darin stellt die Bundesregierung klar, dass Betreiber eines öffentlichen WLAN-Hotsports künftig weitgehend von der Kostentragungspflicht befreit werden, insbesondere bei Abmahnungen. Sie haften nicht mehr für "Störer", also für Nutzer ihres Hotspots, die das Netz zu illegalen Zwecken missbrauchen. Auch sind sie nicht verpflichtet, Nutzer zu registrieren, dürfen das allerdings auf freiwilliger Basis tun. Mit dem Gesetz soll verhindert werden, dass Anbieter aus Angst vor Abmahnungen ihre WLAN-Netze nicht öffnen; vor allem Tourismus und Wirtschaft erhoffen sich Impulse. "Endlich werden wir mehr offene WLAN-Netze hinbekommen", zeigte sich der SPD-Abgeordnete Held zufrieden. Der Kampf habe sich gelohnt - für die Menschen im Land und für die Wirtschaft.

Ist Nachzügler Deutschland also angekommen in der schönen neuen Welt der "digital natives"? Die abschließende Diskussion im Bundestag ließ Zweifel erkennen. Zu viel scheint noch rechtlich unsicher, unklar und erheblich komplizierter, als es in Nachbarländern der Fall ist. Wer die Grenze überschreitet, hat in der Regel sofort Zugang zum weltweiten Netz; selbst im abgelegensten tschechischen Dorf ist der WLAN-Zugangscode in der Regel das erste, was einem die Pensionswirtin in die Hand drückt. Wer im Restaurant isst, kann unmittelbar online die verzehrten Speisen bewerten, wer auf der Parkbank sitzt, in Ruhe E-Mails schreiben.

Hierzulande stehen Reisende hingegen oft hilf- und netzlos da, wenn sie eine Route überprüfen wollen oder die nächste Einkaufsmöglichkeit suchen - zumindest hatte jeder Redner zu dem Thema eine Anekdote aus dem Wahlkreis zu erzählen, der diese These stützte und den Ruf nach Verbesserungen untermauerte.

"Die Störerhaftung ist eine rein deutsche Erfindung", befand die Abgeordnete der Linken, Petra Sitte. Deutschland habe den Ausbau von WLAN-Netzen damit lange wirksam begrenzt. Nun sei zwar einiges erreicht worden, aber dem Bundestag gelinge offenbar "keine Verbesserung ohne Verschlechterung". Sitte zielte damit auf die Möglichkeit ab, Netzsperren zu verordnen. "Das ist ein völlig untaugliches Mittel zur Bekämpfung illegaler Inhalte", urteilte die Abgeordnete. Nicht nur könnten solche Maßnahmen im Zweifel umgangen werden, auch würden bisweilen rechtmäßige Inhalte gleich mitgesperrt.

Dem Gesetz zufolge können Anbieter sogenannte Nutzungssperren auferlegt bekommen, wenn ihr Hotspot für Rechtswidriges missbraucht wird. Die Fraktion der CDU/CSU wies auf die strengen Bedingungen für solche Sperren hin. Der Gesetzentwurf sei eine Abwägung zwischen offenem WLAN und dem Schutz von Rechteinhabern, verteidigte Hansjörg Durz (CSU) die Regelung. "Rechtsverletzungen sind Realität." Sein Fraktionskollege Axel Knoerig (CDU) erwähnte Sicherheitsaspekte gerade mit Blick auf Anschlagsplanungen und die Terrorbedrohung in Deutschland. Insofern sei es der Fraktion ein Anliegen gewesen, Anbietern die Möglichkeit zur Registrierung ihrer Nutzer festzuschreiben. Auch Knoerig stellte indes die Wirksamkeit von Sperren in Zweifel. Als Wirtschaftspolitiker könne er dies nur begrenzt mittragen; die Technik sei längst weiter.

Überhaupt gebe es gar keine Zahlen zur WLAN-Kriminalität, sagte der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz und warf der Regierungskoalition vor, Rechtsunsicherheiten zu behalten. Sie lasse "den Bäcker an der Ecke und den Freifunker" hier im Regen stehen.