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ENERGiE I : Sparen mit dem Sonnendach

Vermieter erhalten Zuschlag, wenn Solarstrom vom Dach direkt an Mieter geht

03.07.2017
2023-08-30T12:32:24.7200Z
3 Min

Vom Dach direkt zur Dose - wer Strom auf so kurzem Weg beziehen kann, spart häufig Geld. Bislang allerdings war dieser unmittelbare Zugang lediglich Hauseigentümern möglich, Mietern blieb der Strom vom eigenen Gebäudedach verwehrt. Das hat der Bundestag nun geändert: Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD verabschiedete er am Donnerstag einen Gesetzentwurf in geänderter Fassung (18/12355), der Vermietern einen Zuschuss für den Strom zusichert, der von der Produktion ohne Umwege an Mieter im Haus oder im Nachbarhaus geht. Die Opposition enthielt sich. Entschließungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fanden keine Zustimmung (18/13015, 18/13016).

Mieter müssten die vergleichbare Möglichkeiten wie Hauseigentümer haben, die Energiewende zu nutzen, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär Uwe Beckmeyer (SPD). "Darauf ist Mieterstrom die richtige Antwort." Mit dem Gesetz schließe sich "die Energiewende dieser Legislaturperiode". Die Bundesregierung will damit grundsätzlich auch den Ausbau der Solarenergie anschieben: Beim Ausbau dieser Art der Stromerzeugung liegt Deutschland das dritte Jahr in Folge hinter dem jährlichen Ziel von 2.500 Megawatt zurück.

Bedingung für den Zuschlag ist, dass der Strom nicht ins Netz geht, sondern direkt an Mieter. Die Höhe des Zuschlags hängt von der Größe der Solaranlage und dem Fotovoltaik-Zubau insgesamt ab und liegt laut Bundeswirtschaftsministerium voraussichtlich zwischen 3,81 Cent und 2,21 Cent pro Kilowattstunde. Der Zuschlag wird über die EEG-Umlage finanziert. Die förderfähige Menge ist auf 500 Megawatt pro Jahr begrenzt. Überschüssigen Strom kann der Betreiber ins Netz einspeisen, er wird dann entsprechend vergütet. Außerdem müssen 40 Prozent des Gebäudes, auf dem die Solarpanels installiert werden, zu Wohnzwecken genutzt werden. Wer sich für die Investition entscheidet, wird indes als Vermieter gewerbesteuerpflichtig - und zwar auch für die Mieteinnahmen.

An letzterer Regelung rieb sich die Opposition; Wohnungsunternehmen würden sich davor hüten, Mieterstrom anzubieten, wenn sie dadurch ihre Befreiung von der Gewerbesteuerpflicht verlören. Vermieter würden bestraft, erklärte die Abgeordnete der Links-Fraktion, Eva Bulling-Schröter. "Das Mieterstrommodell der Großen Koalition ist wie ein Hindernisrennen konstruiert."

Auch die Deckelung auf 500 Megawatt jährlich stieß auf Kritik. Wäre sie gestrichen worden, hätte dies den Ausbau von Fotovoltaik für Mieterstrom deutlich stärker gemacht, sagte Julia Verlinden (Bündnis 90/Die Grünen). Sie bedauerte auch, dass gewerblich und öffentlich genutzte Gebäude, Supermärkte und Bürohäuser ausgenommen sind - und das Scheitern einer Quartierslösung. Die Regelung gilt nämlich für Mieter und Bewohner in "Wohngebäuden oder Nebenanlagen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit diesem Gebäude". Die Regierungsfraktionen hatten den Passus in einem Änderungsantrag ergänzt und damit Forderungen aus der Wohnungswirtschaft zumindest teilweise Rechnung getragen. Diese hatten sich genauso wie die Opposition für Quartierslösungen ausgesprochen.

Auch der scheidende Abgeordnete Josef Göppel (CSU) erklärte, er sehe in den Regelungen "einen Einstieg in eine Quartierslösung" und eine Aufgabe in der nächsten Legislaturperiode. Sein Fraktionskollege Thomas Bareiß (CDU) verteidigte das Gesetz hingegen als "klug, vernünftig und wirtschaftlich ausgestaltet". Ein wichtiger Baustein sei die Wahlfreiheit für Mieter und die Kostendeckelung für Verbraucher - eben jene 500 Megawatt, was die Verbraucher, die nicht am Mieterstrom teilnehmen, maximal 370 Millionen Euro kosten werde.

Mieter können sich entscheiden, ob sie das lokale Strommodell wählen wollen oder nicht. Um Abhängigkeiten zu vermeiden, sollen Stromverträge separat zu Mietverträgen abgeschlossen werden. Der Tarif darf 90 Prozent des örtlichen Grundversorgungstarifs nicht überschreiten, was das Projekt attraktiver machen soll. "Diese Vorteile bedeuten am Ende eine passgenaue Förderung", bilanzierte Staatssekretär Beckmeyer. "Sie kommen den Mieterinnen und Mietern zugute und erhöhen damit die Akzeptanz."