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Vor 60 Jahren... : Dynamik für die Rentner

09.01.2017
2023-08-30T12:32:13.7200Z
1 Min

21.1.1957: Rentenreform verabschiedet Mitte der 1950er Jahre, als die deutsche Wirtschaft sprachlich zum "Wunder" wurde, lag das mittlere Monatsgehalt bei etwa 350 D-Mark. Ein Durchschnittsrentner musste mit 60 bis 80 D-Mark über die Runden kommen. "Von 64 Mark kann kein Mensch leben", zitierte damals die "Bild"-Zeitung die Worte eines Rentners an Konrad Adenauer (CDU). Der Kanzler versprach eine Rentenreform - auch aus eigenem Interesse. Am 21. Januar 1957 verabschiedete der Bundestag nach vier Tagen Dauerreden mit den Stimmen der Union, der SPD und der Freien Volkspartei die angekündigte Rentenreform.

Sie gilt als eine der größten sozialpolitischen Entscheidungen im Nachkriegsdeutschland. Mit ihr erreichte das Wirtschaftswunder auch die Rentner: Deren Bezüge stiegen rückwirkend zum 1. Januar 1957 um durchschnittlich über 60 Prozent und wurden fortan an die Entwicklung der Bruttolöhne der Erwerbstätigen gekoppelt - die dynamische Rente war geboren. Auch die Finanzierung wurde neu organisiert. Die Lösung hieß "Generationenvertrag", wonach die Jüngeren während ihres Arbeitslebens die Renten der Alten finanzieren.

Dass Adenauer die Reform vorangetrieben hatte, hatte auch strategische Gründe. Nicht umsonst erhielt der Unionsausschuss, der vor der Bundestagswahl 1957 mehrere sozialpolitische Vergünstigungen ersann, den Beinamen "Kuchen-Ausschuss". Zwar standen im Mittelpunkt des Wahlkampfs Außenpolitik und Wiederbewaffnung. Doch die neue Rente verhalf der Union zur absoluten Mehrheit. Benjamin Stahl