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Religiöse Symbole : Zwischen Kreuz und Burka

Heute wird vor allem um Kopftücher und Ganzkörperschleier gestritten

09.01.2017
2023-08-30T12:32:13.7200Z
5 Min

Deutschland im Jahr des großen Reformationsgedenkens: pluralistisch, multikulturell und multireligiös. Mehr als zwei Jahrzehnte nach dem "Kruzifix-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts, das wie ein Blitz in die kirchliche Landschaft einschlug, wird wieder über Begriffe wie Religionsfreiheit und Neutralität des Staates gestritten. Doch anders als in den späten 1990ern geht es diesmal nicht mehr so sehr um das zentrale Symbol der Christenheit, dem seine Verteidiger eine überreligiöse Bedeutung als Zeichen von Humanität und ethischer Gesinnung beimessen. Die Debatte ist auf das Kopftuch und die Burka von Muslimen fokussiert.

Ein Blick zurück: Im Sommer 1995 hatten die Verfassungsrichter die in Bayern geltende Pflicht für unzulässig erklärt, in Klassenräumen staatlicher Volksschulen ein Kreuz aufzuhängen. 256.000 wütende Proteste gingen in Karlsruhe ein. CSU und katholische Bischöfe organisierten Demonstrationen, "Kreuze gehören zu Bayern wie die Berge", rief der damalige Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU). Erinnert wurde an das Vorgehen der Nazis, die 54 Jahre vorher die Kreuze aus den Schulen verbannt hatten. In der "Süddeutschen Zeitung" schrieb Heribert Prantl von einem "Aufstand der Aufgeregten". Denn Karlsruhe hatte zwar von einem "appellativen Charakter" des Kreuzes gegenüber jungen Menschen gesprochen, die in ihrem Weltbild noch nicht gefestigt seien, zugleich aber betont, dass der Staat nicht völlig auf religiöse Bezüge verzichten müsse. Moniert wurde nicht, dass Kruzifixe in Klassenzimmern hingen, sondern dass der Staat dies verordnete. Der Staat, so der Leitgedanke des Senats, sollte sich nicht mit einem religiösen Symbol identifizieren. Empfohlen wurde ein "schonender Ausgleich" der Interessen. Das eröffnete Raum für Kompromisse. Bayern machte davon Gebrauch. Es hielt zwar an der Pflicht zum Aufhängen von Kreuzen fest, ließ aber eine Widerspruchsmöglichkeit für Eltern zu, wenn sie "ernste und einsehbare Gründe der Religion oder Weltanschauung" vorbringen. Diese "Konfliktlösung" hat bis heute Bestand. Und wenn man so will, führt von dem Karlsruher "Kreuz-Urteil", das genauer ein Beschluss war, ein direkter Weg zu den diversen Kopftuch-Entscheidungen. Das Gemeinsame daran: keine flächendeckenden, pauschalen Gebote (zum Kruzifix in Schulen), keine flächendeckenden pauschalen Verbote (von Kopftüchern etwa bei muslimischen Lehrerinnen). Und 2011 befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seiner auf Italien bezogenen Entscheidung, Kruzifixe in Klassenzimmern ("passive Symbole") verletzten keine Grundrechte.

Aktuell ist die Ganzkörperverschleierung muslimischer Frauen Streitfall Nummer eins. Ist sie durch die vom Grundgesetz geschützte Religionsfreiheit abgedeckt? Ja, sagte der wissenschaftliche Dienst des Bundestags, die Burka gehöre für bestimmte muslimische Gruppen zu ihrem Glaubensverständnis. In dem Gutachten von 2010 heißt es: "Das Tragen einer Burka fällt (damit) in den Schutzbereich des Artikel 4 GG, soweit die Trägerin dies als verbindlich von den Regeln ihrer Religion vorgeschrieben empfindet." Dieser Satz führte natürlich zu kritischen Nachfragen: Kann die Burka nicht auch als bewusstes Zeichen von mangelnder Integrationsbereitschaft verstanden werden? Dem halten die Fachleute in der Parlamentsverwaltung allerdings entgegen: Diese Zumutung müsse ertragen werden, der Einzelne habe kein Recht darauf, von fremden Religionsüberzeugungen verschont zu bleiben. Im Übrigen sei es schwierig, jeweils konkret festzustellen, ob die Burka aus religiösen Überzeugungen getragen werde oder als politische Demonstration. Allerdings sprechen die Gutachter von einer schwierigen Abgrenzung. Deshalb komme ein Verbot "nur im Einzelfall als Ergebnis einer Abwägung mit kollidierenden Verfassungsgütern in Betracht". Ein Spannungsfeld, das nicht leicht aufzulösen ist. Der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) riet in der "FAZ", höhere Anforderungen an die Plausibilität der Behauptung zu stellen, eine Bekleidung sei Teil der Religionsausübung: "Wenn der Koran eine solche Bekleidung nicht unmissverständlich vorschreibt und nur fundamentalistische Islamgelehrte dies herauslesen, zählt sie in keinem Fall zum Kernbereich der Religionsausübung, sondern allenfalls zu ihrem Randbereich."

Fabeln und Lügen Vor allem im Protestantismus tut man sich schwer, in der Islam-Debatte auf einen Nenner zu kommen. Martin Luther hatte wortstarke Reden gegen den Islam ("eine schändliche Ketzerei") gehalten: Der Koran sei voller Fabeln und Lügen. In ihm möge vieles zunächst nach christlicher Lehre klingen, aber es fehle alles, was wichtig sei, oder es werde grotesk verzerrt: die Lehre von Jesus Christus, vom Sohn Gottes, von der Trinität (Dreifaltigkeit), von der Sünde, vom Kreuz, von der Auferstehung, von der Vergebung allein aus Gnade. Das war die Position des Reformators, die von seinen geistlichen Erben nicht mehr so klar vertreten wird. Islam und Christentum, meint etwa Martin Hein, Bischof der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, seien "Geschwister, die sich näher sind, als ihnen oft bewusst und auch lieb ist". Hein zeigt sich auch offen für multireligiöse Feiern. Vor einem gemeinsamen Gebet von Christen und Muslimen warnt der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm. Warum? "Weil wir Unterschiede im Glauben nicht einfach zur Seite wischen wollen. Ich kann als Christ nicht einfach darüber hinweggehen, wenn man mir ganz ausdrücklich sagt 'Christus kann nicht Gottes Sohn sein'. Deswegen bin ich zurückhaltender und spreche vom 'multireligiösen Gebet'. Ich sehe das aber nicht als Distanzierung oder Abwertung von anderen Religionen, sondern ich trete gerade dafür ein, die eigene Identität nicht aus der Abgrenzung heraus zu definieren." Wolfgang Huber, einer der Amtsvorgänger von Bedford-Strohm, hatte stets davor gewarnt, die Unterschiede zwischen Christentum und Islam zu verdunkeln: "Wir haben als Christen keinen Grund zu sagen, wir würden uns zum gleichen Gott wie die Muslime bekennen." In Hubers Amtszeit entstand 2006 die Islam-"Handreichung" des EKD-Rates mit dem Titel "Klarheit und gute Nachbarschaft". Darin wurde unmissverständlich klargestellt, dass das interreligiöse Beten aus theologischen Gründen nicht in Betracht komme. Auch jegliches Missverständnis, es finde ein gemeinsames Gebet statt, sei zu vermeiden: "Ihr Herz werden Christen schwerlich an einen Gott hängen können, wie ihn der Koran beschreibt und wie ihn Muslime verehren." Auch beim Thema Kopftuch nahm der Rat der EKD unter Bischof Huber eine Haltung ein, die in den eigenen Reihen heftigen Widerspruch hervorrief: Das Kopftuch begründe Zweifel an der Eignung einer Bewerberin für den öffentlichen .Dienst und den Lehrerberuf. In Interviews legte der damalige Ratsvorsitzende nach: Das Kopftuch sei zwar ein religiöses Zeichen, symbolisiere aber auch eine Haltung im Verhältnis der Geschlechter, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei: "Wer sagt, mit dem kleinen Kreuz an meinem Revers dürfe ich nicht in die Schule, muss begründen, warum das ein antidemokratisches Zeichen sein soll. Nur dann ist es vergleichbar." Verteidigt wurde die umstrittene "Handreichung" vom damaligen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), der die Islamkonferenz ins Leben rief. Sein Appell, an Kirche und Politik gleichermaßen gerichtet: "Nicht nur geben, sondern auch fordern."