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KULTUR : Tumult auf dem Marktplatz um Preise und Werte

Das vom Bundestag verabschiedete Kulturgutschutzgesetz brachte Staatssekretärin Monika Grütters viel Ärger ein. Ob es seinen Sinn erfüllt, bleibt abzuwarten

24.07.2017
2023-08-30T12:32:24.7200Z
3 Min

Die heftigen Auseinandersetzungen um das Kulturgutschutzgesetz in den vergangen zwei Jahren erscheinen angesichts einer ersten Zwischenbilanz reichlich überzogen. In den ersten acht Monaten seit seinem Inkrafttreten am 6. August 2016 ist bundesweit lediglich ein Antrag auf Eintragung in die Liste national wertvoller Kulturgüter gestellt worden - und das vom Eigentümer selbst. So verkündete es Kulturstaatssekretärin Monika Grütters (CDU) Anfang Juli auf Anfrage der Deutsche Presse-Agentur. Anträge auf eine Ausfuhr in den EU-Binnenmarkt seien lediglich 688 gestellt worden, der Verwaltungsaufwand in den zuständigen Bundesländern falle deutlich geringer aus, als dies vorausgesagt worden sei. Ob umgekehrt die neuen Einfuhrregeln für Kulturgüter aus dem Ausland den illegalen Import von Raubkunst unterbunden haben, lässt sich nicht mit Bestimmtheit sagen. Immerhin seien bei Zollkontrollen in etwa einem Dutzend Fälle antike Objekte ohne ausreichende Herkunftspapiere gefunden worden, die es zu untersuchen galt, sagte Monika Grütters.

Ziel des neuen Kulturgutschutzgesetzes, das der Bundestag am 23. Juni 2016 mit den Stimmen der CDU/CSU und der SPD bei Enthaltung der Linken und Bündnis 90/Die Grünen verabschiedete, ist es, die illegale Einfuhr von Kulturgütern nach Deutschland und die Ausfuhr national wertvoller Kulturgüter ins Ausland zu unterbinden. Neu ist dies jedoch nicht. Seit 1955 war die Ausfuhr durch das Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung reglementiert. Allerdings galt dieses Gesetz nicht für den europäischen Binnenmarkt. So konnten auch national wertvolle Kulturgüter über eine Zwischenstation in einem EU-Land ins außereuropäische Ausland verkauft werden. Diese Lücke wollte Staatsministerin Grütters mit der Novellierung schließen.

Massive Kritik Doch Grütters Pläne lösten einen Aufschrei bei Kunsthändlern und -sammlern, Künstlern und Galeristen aus. Von "kalter Enteignung" war die Rede, die Staatsministerin errichte die "Guillotine des deutschen Kunsthandels". Nachdem ein erster unautorisierter Referentenentwurf im Sommer 2015 das Licht der Öffentlichkeit erblickte, zog der Maler und Bildhauer Georg Baselitz wutentbrannt zehn seiner Werke aus der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden ab. Die Befürchtung des Künstlers: Wenn die Leihgaben auf die Liste national wertvoller Kulturgüter eingetragen werden, können sie nicht mehr im Ausland, auch nicht innerhalb der EU, verkauft werden. In der Folge sinke der potenziell zu erzielende Verkaufspreis. In Baselitz Sinne argumentieren auch Händler und Sammler. Dem Kunstmarkt in Deutschland drohe das Aus, wenn das Gesetz in Kraft trete. Dass 26 von 28 EU-Staaten zu diesem Zeitpunkt längst ganz ähnliche Gesetze erlassen hatten, störte die Kritiker wenig. Auch der Verweis darauf, dass das Geschäft mit illegaler Raubkunst auch von Terrororganisationen wie dem "Islamischen Staat" betrieben werde, und deshalb strengere Einfuhrregelungen erlassen werden müssten, verfing beim Kunsthandel nicht. Empört wiesen sie dies als Pauschalverdächtigung ihres Gewerbes zurück.

Die Auseinandersetzung, ausgetragen in den Feuilletons großer deutscher Zeitungen oder mit offenen Briefen an die Staatssekretärin, drohte mitunter verbal zu entgleisen. Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundestagspräsident Norbert Lammert (beide CDU) sahen sich schließlich veranlasst, Grütters demonstrativ zur Seite zu springen. Kunst habe eben nicht nur einen Preis, sondern auch einen Wert, hielt Lammert den Kunsthändlern entgegen. Und er erinnerte daran, dass der Staat schließlich auch Milliardenbeträge in die Förderung der Kultur investiere.

Abgeschwächtes Gesetz Ohne Wirkung blieben die Proteste des Kunsthandels und anderer Kritiker jedoch nicht. Der endgültige Gesetzentwurf (18/7456), den Grütters schließlich vorlegte, war an etlichen Stellen entschärft und der Kulturausschuss nahm im Verlauf der parlamentarischen Beratung weitere Änderungen (18/8908) vor.

Georg Baselitz hätte seine Gemälde hängen lassen können. Denn die Werke noch lebender Künstler können lediglich mit deren Zustimmung in die Liste nationaler Kulturgüter eingetragen und mit einem Ausfuhrverbot belegt werden. Überhaupt muss ein Gemälde mindestens 75 Jahre alt sein und einen Preis von 300.000 Euro erzielen, damit überhaupt eine Ausfuhrgenehmigung für den EU-Binnenmarkt benötigt wird. Bei Ausfuhren in das außereuropäische Ausland galten vorher bereits die deutlich niedrigeren Grenzen von 50 Jahren und 150.000 Euro.

Ob das Kulturschutzgesetz seinen Zweck erfüllt, bleibt abzuwarten. Zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten wird es erstmals hinsichtlich seines Verwaltungsaufwandes evaluiert und nach fünf Jahren in seiner Gesamtheit.