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KULTUR : Versicherung für Künstler

24.07.2017
2023-08-30T12:32:24.7200Z
1 Min

Es war eines der ersten kultur- beziehungsweise sozialpolitischen Projekte, die die schwarz-rote Koalition in der ersten Jahreshälfte 2014 umsetzte: die Stabilisierung der Künstlersozialkasse (KSK).

Über die Künstlersozialversicherung haben derzeit rund 185.000 freiberufliche Künstler und Publizisten Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Finanziert wird die KSK zu 50 Prozent durch die Sozialversicherungsbeiträge der Versicherten, zu 20 Prozent durch einen Bundeszuschuss und zu 30 Prozent durch die Künstlersozialabgabe, die Unternehmen an die KSK abführen müssen, wenn sie künstlerische oder publizistische Leistungen verwerten. Der Abgabesatz hatte jedoch Anfang 2014 bereits auf 5,2 Prozent angehoben werden müssen, um die Finanzierung der KSK zu sichern.

Um weitere Erhöhungen des Abgabesatzes zu verhindern, beschloss die Bundesregierung, die Überprüfung der Melde- und Abgabepflicht an die KSK mindestens alle vier Jahre im Rahmen der regulären Sozialabgabeüberprüfung durch die Träger der Deutschen Rentenversicherung vornehmen zu lassen. Auch bei der Opposition stieß das Vorhaben der Regierung auf Zustimmung. Am 3. Juli 2014 verabschiedete der Bundestag den Gesetzentwurf (18/1530) mit den Stimmen aller Fraktionen.

Das Gesetz entfaltete dann auch die erhoffte Wirkung: Die Zahl der erfassten abgabepflichtigen Unternehmen konnte deutlich erhöht und der Abgabesatz auf derzeit 4,8 Prozent gesenkt werden. Anfang 2018 soll er gar auf 4,2 Prozent sinken.