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Landwirtschaft : Krim-Krise trifft Bauern

Genpflanzen-Gesetz bleibt hängen

24.07.2017
2023-08-30T12:32:25.7200Z
3 Min

Die Annexion der ukrainischen Halbinsel Krim durch Russland im Frühjahr 2014 wird vielen deutschen Landwirten noch lange in Erinnerung bleiben. Insbesondere den Milchbauern verhagelte die Krim-Krise in der 18. Wahlperiode die Bilanzen. Durch Sanktionen und Gegensanktionen fiel mit dem russischen Markt einer der bedeutendsten Absatzmärkte. Dass nur ein Jahr später im Frühjahr 2015 auch das Ende der Milchquote eingeleitet wurde, die durch Mengenbegrenzung die Marktpreise zumindest stabil halten sollte, erschwerte die Situation zusätzlich. Über die ernste wirtschaftliche Lage auf dem Milchmarkt und die Zweckmäßigkeit von Eingriffen debattierte der Bundestag im Oktober 2015 und im Sommer 2016. Während Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen für eine Mengenreduzierung plädierten, favorisierte die Bundesregierung Liquiditätshilfen für die Bauern. Mit einer Vorlage von CDU/CSU und SPD zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften (18/10237) beschloss der Bundestag kurz vor Weihnachten 2016 auf die schlechten Milchpreise zu reagieren. Schließlich wurden Beihilfen in Höhe von 116 Millionen Euro für die Milchwirte bereitgestellt, die ihre Produktion nicht steigern.

Strukturwandel Aufgrund des immer weiter voranschreitenden Strukturwandels auf dem Land nahm sich das Parlament im Sommer 2016 der Entwicklung ländlicher Gebiete mithilfe der "Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) an. Die GAK ist dafür das wichtigste nationale Förderinstrument, das aber nicht mehr nur Landwirten offen stehen sollte. Auf Grundlage eines Regierungsentwurfs (18/8578) wurden die Förderung des ländlichen Tourismus außerhalb landwirtschaftlicher Betriebe und Investitionen in nichtlandwirtschaftliche Kleinstbetriebe gestattet. Außerdem wurden im Jahr 2017 über die 600 Millionen Euro GAK-Bundesmittel hinaus weitere 100 Millionen Euro über den Sonderrahmenplan Hochwasserschutz und 65 Millionen Euro für die ländliche Entwicklung mehr bewilligt.

Wenig ergiebig verlief hingegen die Debatte über ein Verbot des Wirkstoffes Glyphosat in Unkrautbekämpfungsmitteln. Über die ganze Legislaturperiode hinweg fanden die Abgeordneten nach zwei Anhörungen und mehreren Debatten zu Oppositionsanträgen keinen Konsens. Die Regierungsfraktionen verwiesen auf die Entscheidungskompetenz der EU, die die Anwendung des Wirkstoffes für ein weiteres Jahr genehmigt hat. Im Gegensatz dazu drängte die Opposition auf ein Verbot und wies auf die von Glyphosat möglicherweise ausgehende Krebsgefahr hin.

Gentechnik Auch die Vorbehalte gegen den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen (GVO) wuchsen. Weil ein europaweites Anbauverbot für GVO keine Mehrheit, votierten der Bundestag im Mai 2014 mehrheitlich für eine nationale Lösung (18/1450), die den Ausstieg aus dem GVO-Anbau durch ein flächendeckendes Anbauverbot in ganz Deutschland ermöglichen sollte. Ein dafür im Dezember 2016 von der Bundesregierung eingebrachter Entwurf (18/10459) kam jedoch bis zum Ende der Wahlperiode nicht mehr zustande.

Ab Februar 2016 beschäftigten sich die Abgeordneten mit der Novellierung des Düngegesetzes (18/7557). Die Reform hat unter anderem die Grundlage für die Novellierung der Düngeverordnung gelegt, um EU-Vorgaben gerecht zu werden und der Nitratbelastung der Böden und des Grundwassers durch Überdüngung vorzubeugen. Ein Jahr später wurde das neue Gesetz verabschiedet. Im Juni 2017 debattierte der Bundestag über die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vorgelegte Düngeverordnung (18/12317) abschließend. Mit der Verordnung sind die Agrarbetriebe nun verpflichtet, die zugeführten und abgegebenen Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor zu bilanzieren.