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PAUL LEHRIEDER : »Junge Familien stärken«

Der CSU-Abgeordnete plädiert für ein Baukindergeld und einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung im Grundschulalter

07.08.2017
2023-08-30T12:32:25.7200Z
5 Min

Herr Lehrieder, zum Ende der Legislaturperiode konnte die Union die Entscheidung des Bundestages über die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partner nicht mehr verhindern. Wird die CSU dies akzeptieren oder über die bayerische Landesregierung doch noch eine Verfassungsklage anstreben?

Wir werden ohne Hektik und Aufregung prüfen, ob die gleichgeschlechtliche Ehe mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu vereinbaren ist oder nicht. Bislang hat Karlsruhe die Ehe immer als Verbindung von Mann und Frau definiert. Wir werden das im Herbst nach der Bundestagswahl klären. In der Hektik des Wahlkampfes macht das keinen Sinn, dafür ist das Thema zu wichtig.

Die Union hat die Familienpolitik zu einem ihrer Wahlkampfschwerpunkte erklärt. So fordern sie die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Bislang war dies im Bundestag immer am Widerstand der Union gescheitert. Woher kommt dieser Sinneswandel?

Die CSU hat die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz im Herbst vergangenen Jahres in ihr Grundsatzprogramm aufgenommen und nach der Wahl wollen wir das umsetzen. Wir sehen natürlich schon die Ambivalenz. Kinderrechte sind Abwehrrechte gegenüber dem Staat und sollten in erster Linie von den Eltern ausgeübt werden. Fachleute haben uns immer bestätigt, dass die Kinderrechte längst im Grundgesetz über die Grundrechte enthalten sind. Die Grundrechte gelten ja nicht nur für Erwachsene. Ich denke, wir müssen in erster Linie die Eltern stärken. Das haben wir auch gegenüber der SPD in den Verhandlungen über die Reform der Jugendhilfe vertreten. Es macht beispielsweise keinen Sinn, Eltern, die ihrem Erziehungsauftrag nicht angemessen nachkommen, einfach nur ihre Kindern wegzunehmen, sie in Pflegefamilien zu geben und dort dauerhaft zu belassen. Wir müssen die Erziehungskompetenz der Eltern fördern. Das ist aus meiner Sicht genauso wichtig wie die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz.

Aber warum soll dies nun doch geschehen?

Es kommt leider immer wieder zu Missbrauchsfällen, die es zu verhindern gilt. Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz kann dazu führen, dass hier genauer hingeschaut wird.

Die Union spricht sich für den Ausbau der Kinderbetreuung aus, will gar einen Rechtsanspruch im Grundschulalter einführen. Doch es mangelt schon jetzt an qualifizierten Betreuern. Was wollen sie tun, um den Mangel an Betreuern auszugleichen?

Natürlich werden wir in den kommenden Jahren in der Kinderbetreuung händeringend gutes und qualifiziertes Personal suchen müssen. Die Bereitschaft, den Beruf zu ergreifen, scheitert oftmals nicht zuletzt an den nicht gerade üppigen Gehältern. Wir müssen dafür sorgen, dass der Beruf attraktiver wird. Für die ein- bis sechsjährigen Kinder haben wir Betreuungsangebote. Aber wenn die Kinder in die Grundschule kommen, fehlt nach der Unterrichtszeit ein entsprechendes Angebot. Das müssen wir in Zusammenarbeit mit den Ländern hinbekommen. Diese Betreuung muss auch nicht zwangsläufig immer durch eine ausgebildete Kindererzieherin gewährleistet werden. Das können auch mal Betreuer von Sport- und Jugendvereinen machen, die diese Zeit gleichzeitig für Nachwuchsförderung für ihre Vereine nutzen können.

Die Union möchte zudem ein Familiensplitting einführen. Wäre es dann umgekehrt nicht an der Zeit, das Ehegattensplitting abzuschaffen?

Nein. Das Ehegattensplitting ist Ausdruck der Beistands- und Verantwortungsgemeinschaft zwischen den Eheleuten - auch wenn keine Kinder da sind. Ehe und Familie stehen nach Artikel 6 des Grundgesetzes gleichberechtigt unter dem besonderen Schutz des Staates. Mit einer Abschaffung des Ehegattensplitting würden wir eine Ehe schlechter stellen als eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Wenn man Verluste in einer GbR auf mehrere Personen verteilen kann, warum sollten man in einer Ehe die steuerliche Belastung nicht auf die Ehepartner verteilen können? Das würde dem Artikel 6 Grundgesetz diametral widersprechen.

Sie wollen die Einführung von Lebens- beziehungsweise Familienarbeitszeitkonten prüfen. Das klingt nach der von der ehemaligen Familienministerin Manuela Schwesig ins Spiel gebrachten Familienarbeitszeit. Hat die Union bei der SPD abgeschrieben?

Nein, definitiv nicht. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Die Familienarbeitszeit von Ministerin Schwesig sah eine Reduzierung der Arbeitszeit bei gleichzeitiger Zahlung von 300 Euro durch den Staat vor. Unsere Überlegungen gehen in Richtung von Zeitwertkonten mit portablen und inflationsgeschützten Zeitansprüchen: Wenn beispielsweise ein junger Akademiker nach dem Studium noch keinen Partner hat und in den ersten Jahren mehr arbeitet und dadurch ein Konto anspart, das er später während der Familiengründung oder in einem vorgezogenen Ruhestand wieder abschmelzen kann. Über solche Modelle sollten wir nachdenken. Damit können wir Menschen mehr Flexibilität verschaffen. Das ist der bessere Weg als dass der Staat einen Lohnersatz zahlt.

Um Familien den Erwerb eines Eigenheims zu erleichtern, fordert die Union ein Baukindergeld. Ist das die Wiedereinführung der Eigenheimzulage, die die Große Koalition 2005 abgeschafft hatte?

Es geht darum, etwas für Familien zu tun. Wir haben unter dem Eindruck der Flüchtlingskrise die Mittel für den sozialen Wohnungsbau von 500 Millionen Euro auf 1,5 Milliarden Euro verdreifacht, um bezahlbaren Wohnraum für sozial Bedürftige und Neubürger zu schaffen. Aber auch die einheimischen Familien haben Probleme, bezahlbare Wohnungen zu finden. Wir müssen es schaffen, dass junge Familien von der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank profitieren und sich eine Eigentumswohnung oder ein eigenes Häuschen leisten können. Deshalb wollen wir die Familien mit 1.200 Euro pro Kind und Jahr über zehn Jahre lang unterstützen. Wir haben in Deutschland mit 53 Prozent einen der niedrigsten Eigenheimanteile in Europa. Griechen, Italiener, Spanier und Portugiesen leben zu einem wesentlich höheren Prozentsatz in den eigenen vier Wänden. Die steigenden Mieten führen ja auch im Alter zu großen finanziellen Problemen. Deshalb ist die Förderung eines Eigenheims auch eine Maßnahme gegen Altersarmut.

Die Unterstützung für Familien hat deutlich zugenommen - auch wegen des demographischen Problems. Die Geburtenrate ist aber dennoch nur leicht angestiegen. Sind die Steuerungsmöglichkeiten der Politik an diesem Punkt nicht doch sehr begrenzt?

Immerhin ist die Geburtenrate leicht gestiegen auf 1,5 Kinder pro Frau. Das ist sicherlich weniger als etwa in Frankreich mit 1,9 Kindern. Aber die Abwärtsbewegung ist gestoppt und die Entwicklung zeigt nach oben. Vor zehn Jahren lag die Geburtenrate in Deutschland noch bei lediglich 1,39 Kindern pro Frau. Gerade bei Akademikerinnen hat die Kinderlosigkeit abgenommen. Das sind positive Entwicklungen. Die Politik hat mit dem Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz, dem Elterngeld und dem ElterngeldPlus durchaus Anreize geschaffen, wieder mehr Kinder in Welt zu setzen. Mehr Unterstützung und vor allem gesellschaftliche Anerkennung bräuchten sicherlich Mehr- und Vielkindfamilien. Früher war es normal, vier Kinder zu haben. Heute wird man dafür komisch angeschaut.

Das Interview führte Alexander Weinlein.