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Vor 60 Jahren... : Premiere für die Briefwahl

18.09.2017
2023-08-30T12:32:27.7200Z
1 Min

15.9.1957: Briefwahl eingeführt Bei ihrer Premiere ist die Briefwahl an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert - so könnte man sagen. 4,9 Prozent der Wähler machten im Vorfeld der Wahl zum dritten Deutschen Bundestag am 15. September 1957 von der damals neuen Möglichkeit zur Stimmabgabe Gebrauch. Allerdings hinkt der Vergleich einerseits. Und andererseits kann von einem Scheitern der Briefwahl angesichts aktueller Umfragen keine Rede sein. Demnach will rund ein Drittel der Deutschen seine Stimme zur Bundestagswahl 2017 per Post abgeben. Was heute Trend ist, war als Ausnahme gedacht: Eingeführt wurde die Briefwahl, um Alten, Behinderten, Erkrankten, Verreisten oder Sonntagsarbeitern die Stimmabgabe zu ermöglichen. 2008 entschied der Bundestag schließlich, dass jeder ohne Angabe von Gründen per Brief wählen darf. In einer Umfrage der Bertelsmann-Stiftung aus dem Jahr 2013 war "Urlaub" (knapp 22 Prozent) der von den Briefwählern am häufigsten genannte Grund für die Wahl per Post; dicht gefolgt von "Bequemlichkeit" (über 19 Prozent).

Doch auch die Fünf-Prozent-Hürde spielte bei der Wahl vor 60 Jahren eine Rolle: Die Sperrklausel wurde noch einmal verschärft. Bei der Wahl 1953 zog eine Partei, die weniger als fünf Prozent der Stimmen holte, nur noch ins Parlament ein, wenn sie mindestens ein Direktmandat holte. 1957 waren gar drei Direktmandate für den Einzug in den Bundestag erforderlich, wenn eine Partei bundesweit unter fünf Prozent blieb. Nur fünf Parteien gelang der Sprung ins Parlament - zwei weniger als nach der Wahl 1953. Benjamin Stahl