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BUNDESRAT II : Diese Legislatur blieb blockadefrei

02.10.2017
2023-08-30T12:32:27.7200Z
3 Min

19. September 2014: Im Bundesrat droht dem vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf zur Einstufung von Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien als asylrechtlich sichere Herkunftsstaaten das Aus. Um die letzte parlamentarische Hürde zu nehmen, bräuchte der Gesetzesbeschluss die Zustimmung von mindestens einem Land mit Regierungsbeteiligung der Grünen, doch hatten deren Bundestagsabgeordnete die Vorlage im Parlament geschlossen abgelehnt. Dann die Abstimmung: Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) stimmt der Bundesratsdrucksache 383/14 zu - das Gesetz ist beschlossen und die Aufregung groß, Kretschmann hört von Parteifreunden manch Unfreundliches.

Gegen die Parteilinie Ein Ministerpräsident stimmt anders als von der Parteilinie vorgesehen? Das ist entgegen mancher Stammtisch-Vorstellungen keineswegs ungewöhnlich - ganz abgesehen davon, dass auch Ministerpräsidenten zuvörderst den Interessen ihres Landes verpflichtet sind und ihrem Gewissen. So passiert es durchaus, dass wie im Frühjahr 2017 Die Linke im Bundestag gegen die Pkw-Maut stimmt, der Bundesrat aber mit Billigung von Thüringens Regierungschef Bodo Ramelow (Linke) die Vorlage passieren lässt.

Weitere Beispiele? Im Sommer 2000 verhalfen neben dem sozialliberal regierten Rheinland-Pfalz auch die großen Koalitionen von Berlin, Brandenburg und Bremen entgegen der Unions-Linie einer rot-grünen Steuerreform zur Mehrheit - zum Ärger vieler Unions-Granden. Umgekehrt etwa sorgte 1994 Brandenburgs damaliger Regierungschef Manfred Stolpe (SPD) für Empörung bei Sozialdemokraten, als der der Mehrwertsteuer-Erhöhung der Regierung von Kanzler Helmut Kohl (CDU) zustimmte. Die Liste ließe sich verlängern.

Gleichwohl deckt sich das Abstimmungsverhalten der Ländervertreter häufig mit den Positionen ihrer Parteien. Und stellen die Parteien, die im Bundestag die Opposition bilden, zugleich im Bundesrat die Mehrheit, formiert sich dort bisweilen gegen die jeweilige Bundesregierung eine Abwehrfront, die sich dann den Vorwurf der "Blockadepolitik" einhandelt.

Das war von 1994 bis 1998 in Kohls letzter Amtszeit so bei einem SPD-dominierten Bundesrat; das war auch so danach, als die im Bund regierenden Sozialdemokraten und Grünen in der Länderkammer ohne Mehrheit waren und zusehen mussten, wie bis Mai 2005 noch die damals letzte ihrer gemeinsamen Landesregierungen abgewählt wurde.

Statistik Die Strategie der damaligen Bundesratsmehrheiten spiegelt sich auch in der Statistik wider: Hatte der Bundesrat in den zwölf Wahlperioden von 1949 bis 1994 den Vermittlungsausschuss 546 Mal angerufen, waren es allein zwischen 1994 und 1998 ganze 74 Mal, zwischen 2002 und 2005 gar 90. In den Jahren der folgenden großen Koalition lag diese Zahl dann bei bescheidenen 17.

Ähnlich sieht es aus bei der Zahl der Gesetzesbeschlüsse des Bundestages, denen der Bundesrat seine Zustimmung verweigerte: 110 Versagungen waren es in den ersten zwölf Legislaturperioden, 33 dagegen in der nächsten Wahlperiode und 19 beziehungsweise 21 Versagungen in den beiden folgenden - nur eine dagegen zwischen 2005 und 2009. Dementsprechend bewegte sich auch die Zahl der Einsprüche, die der Bundesrat gegen Gesetzesbeschlüsse einlegte: Zwischen 1949 und 1994 passierte dies in ganzen 31 Fällen, in den folgenden vier Jahren dagegen 13 Mal und zwischen 2002 und 2005 gar 22 Mal. In den folgenden zwei Legislaturperioden sank diese Zahl dann über drei auf eins.

Angesichts solcher Zahlen scheint es verständlich, den Bundesrat bei entsprechenden Mehrheitsverhältnissen als Blockadeinstrument zu begreifen. Ein Gegenbeispiel dazu liefert die zurückliegende Wahlperiode, in der die im Bund oppositionellen Grünen zeitweise in elf Landesregierungen saßen und über 49 der 69 Bundesratsstimmen mitbestimmen konnten: Obgleich die schwarz-rote Koalition keine eigene Mehrheit in der Länderkammer hatte, verweigerte der Bundesrat letztlich nur zwei Gesetzen die Zustimmung, nämlich der Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten und der Novelle des Asylbewerberleistungsgesetzes. Zwei Mal riefen die Länder und einmal die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss an, der lediglich beim Asylbewerberleistungsgesetz keine Einigung erzielte. Nun dürfte die Vorlage der Diskontinuität verfallen.