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KontrollE : Premiere im Parlament

Öffentliche Anhörung der Geheimdienstchefs

16.10.2017
2023-08-30T12:32:28.7200Z
2 Min

Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) hat erstmals in seiner Geschichte in einer öffentlichen Anhörung Fragen zur Arbeit der Nachrichtendienste des Bundes erörtert. Dabei stellten sich Anfang Oktober die Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Hans-Georg Maaßen, des Bundesnachrichtendienstes (BND), Bruno Kahl, und des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst" (BAMAD), Christof Gramm, dem Gremium Das 2016 vom Bundestag verabschiedete Gesetz "zur weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes" sieht unter anderem vor, dass das Kontrollgremium einmal pro Jahr eine öffentliche Anhörung mit den Präsidenten der drei Nachrichtendienste des Bundes vornimmt.

Maaßen mahnte in der Anhörung, die Sicherheitsbehörden angemessen aufzustellen, um den Herausforderungen einer komplexer gewordenen Sicherheitslage begegnen zu können. Die Nachrichtendienste brauchten "einen vollen Werkzeugkasten" und müssten "zeitgemäße und lageangepasste Befugnisse" erhalten. Als derzeit größte Bedrohung bewertete der BfV-Präsident den islamistischen Terrorismus. Zeitgleich müsse man auch einen "Anstieg von gewaltbereitem Rechtsterrorismus, Linksextremismus sowie die Bedrohung durch Cyber-Angriffen und Spionage" feststellen, konstatierte Maaßen.

Kahl hob hervor, dass die Nachrichtendienste aktuell vor großen Herausforderungen stünden, "wenn nicht gar vor den größten Herausforderungen der letzten Jahrzehnte". Dabei könnten die Bedrohungen für Deutschland "nur durch ein Miteinander der Sicherheitsbehörden erkannt, analysiert und abgewehrt werden". Der BND-Präsident verwies darauf, dass sich die technischen Möglichkeiten insbesondere bei der Kommunikation und der Datenverarbeitung "in immer kürzeren Intervallen" veränderten. Mit dieser Entwicklung müssten die Dienste Schritt halten.

Gramm warb für einen "kritischen Blick auf die Handlungsgrundlagen der Nachrichtendienste". Eine effektive Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden erfordere insbesondere im Bereich des gewaltbereiten Extremismus einen "harmonisierten Rechtsrahmen mit wirksamen Befugnissen".