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Gastkommentare - Pro : Drei Monate reichen

dauer der Regierungsbildung befristen?

16.10.2017
2023-08-30T12:32:28.7200Z
2 Min

D ie Bürger haben am 24. September einen neuen Bundestag gewählt. Den haben sie bekommen. Ihr Ziel war freilich die Richtung, die die Politik nehmen soll. Diese wird nun mal maßgeblich von der Regierung bestimmt. Doch es zeigt sich, dass es mit der Regierungsbildung so schnell nichts wird. Mehr als drei Wochen wurden verplempert. Es galt das Bonmot "Wer nach Jamaika will, muss durch Niedersachsen". Nun, da Niedersachsen durchquert ist, muss der Wähler noch länger zusehen, wie eine von ihm abgewählte Koalition weiter macht. Minister, die es mit Macht in die Opposition zieht, regieren schon bald geschäftsführend. Es gilt das "Versteinerungsprinzip" - das alte Personal macht weiter. Mit dieser Versteinerung gerinnt auch das politische Handeln. Ein solcher Zustand ist für ein paar Wochen unvermeidbar. Aber die Bundesregierung ist nicht der Vorstand eines Kleingartenvereins. Der Krisen in der Welt, die aktiv gemanagt werden müssen, sind viele.

Natürlich ist eine stabile Regierungsbildung wünschenswert. Dafür braucht sie gemeinsame Nenner. Doch nicht jedes Detail der künftigen Regierungsarbeit muss in Stein gemeißelt werden. Um zur Beschränkung auf das Notwendigste zu kommen, sollte im Grundgesetz eine Frist gesetzt werden. Das gibt es im Ausland, aber auch in einigen Landesverfassungen. Im Saarland und in Baden-Württemberg wird der Landtag aufgelöst, wenn der Ministerpräsident nicht drei Monate nach Zusammentritt des neuen Landtags gewählt ist. Wer sich in drei Monaten nicht auf gemeinsame Linien einigt, passt nicht zusammen. Jedes weitere Hinauszögern des Schwebezustands macht die Verdrossenheit beim Wähler größer. Dann muss es eben sein, das Ende mit Schrecken - Neuwahlen.