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abgeordnete : Dauerbrenner Diäten

Verfahren für Bezügeanpassung bestätigt

18.12.2017
2023-08-30T12:32:31.7200Z
2 Min

Die Entschädigungen der Bundestagsabgeordneten werden auch in der 19. Wahlperiode jährlich der Lohnentwicklung angepasst. Für einen entsprechenden Antrag von CDU/CSU, SPD und FDP (19/236) stimmten im Parlament vergangene Woche insgesamt 505 Abgeordnete der drei Fraktionen sowie der Grünen; dagegen votierten 152 Parlamentarier, acht enthielten sich. Damit bleibt das Anpassungsverfahren auch in dieser Wahlperiode wirksam.

Nach dem Abgeordnetengesetz orientieren sich die sogenannten Diäten an den Bezügen eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes; seit Mitte 2017 betragen sie monatlich 9.541,74 Euro. Laut Gesetz werden sie jeweils zur Jahresmitte auf Grundlage der Entwicklung des Nominallohnindex angepasst, was für neue Wahlperioden indes nur gilt, wenn der Bundestag dieses Verfahren innerhalb von drei Monaten nach seiner Konstituierung bestätigt.

In der Debatte nannte Stefan Keuter (AfD) den Automatismus "eine Frechheit" und kritisierte, dass die Anpassung "ohne Aussprache durchgewunken werden sollte" - eine Erhöhung "ohne lästige Debatte".

Jan Korte (Linke) bezeichnete eine angemessene Entschädigung als notwendig. Berechtigt sei jedoch "die Kritik daran, wie das hier läuft", fügte er hinzu und mahnte: "Man muss Transparenz herstellen".

Michael Grosse-Brömer (CDU) betonte, die Diäten blieben "von der Lohnentwicklung der Beschäftigten in unserem Land" abhängig, was "durchaus transparent" sei. Carsten Schneider (SPD) verwies darauf, dass die Abgeordneten laut Verfassung selbst über die Höhe der Diäten entscheiden müssten und dabei Expertenempfehlungen für eine "faire Festlegung" folgten. Marco Buschmann (FDP) befand das System für richtig. Problematisch sei, über "eigene Bezahlung mit fremden Geld" nachzudenken; Populisten nutzten das für "antiparlamentarische Reflexe". Britta Haßelmann (Grüne) nannte die AfD "scheinheilig". Über das Thema sei in zwei Bundestagsgremien geredet worden, und zwar ohne Widerspruch der AfD.