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Kurz notiert

30.01.2017
2023-08-30T12:32:15.7200Z
2 Min

Man kann die Frage, ob der Islam zu Deutschland gehört, auf sehr unterschiedliche Weise beantworten. Und seitdem Christian Wulff diese Frage anlässlich des 20. Jahrestages der Deutschen Einheit vor sieben Jahren positiv beantwortete, ist sie von Politikern, Staats- und Kirchenvertretern unterschiedlich und aus verschiedenen Perspektiven beantwortet worden. Doch wie auch immer die Frage beantwortet wird, bleibt das Faktum, dass der Islam nach dem Christentum die zweitgrößte Religion in Deutschland ist. Bereits vor der sogenannten Flüchtlingswelle im vergangenen Jahr lebten Ende 2015 etwa 4,7 Millionen Muslime in Deutschland und bildeten circa 5,7 Prozent der Bevölkerung.

Zu beantworten ist also vor allem, was der Staat tun kann, um das Zusammenleben unterschiedlicher Religionen friedlich zu gestalten. Auf diese Frage hat der Staatsrechtler Hans Markus Heimann mit seinem Buch eine Antwort vorgelegt - allerdings ausschließlich aus der Perspektive des Grundgesetzes. Dies ist Stärke und Schwäche seiner Darstellung zugleich. Zum einen bietet es die Möglichkeit, eine mitunter aufgeladene Diskussion über Kruzifixe in Schulen, Burkas im Straßenbild, Beschneidung von Kindern oder das Schächten von Tieren zu versachlichen. Gleichzeitig verkennt dieser Ansatz jedoch, dass das Grundgesetz zwar staatsrechtlich einwandfreie Antworten bieten mag, diese Antworten jedoch nicht zwangsläufig gesellschaftspolitisch eins zu eins umzusetzen sind. Heimann verweist selbst auf das Beispiel Bayerns, wo das Kruzifix-Verbot an Schulen durch eine Gesetzesnovelle unterlaufen wurde. Das kann man wie Heimann als grundgesetzwidrig einstufen, ist aber zugleich Ausdruck einer tief verankerten Religiosität.

Heimanns Buch ist für Nicht-Juristen sicherlich eine Zumutung. Beispielsweise wenn er ausführt, dass Toleranz ein "außerrechtlicher Maßstab" sei und damit nicht als Leitschnur für staatliche Entscheidungen dienen könne. Insgesamt ist es aber eine lesenswerte Zumutung.