Piwik Webtracking Image

ASYL : Nächster Anlauf

Bundestag streitet wieder über sichere Herkunftsstaaten

05.03.2018
2023-08-30T12:34:25.7200Z
3 Min

Das Ergebnis des SPD-Mitgliederentscheids über den Koalitionsvertrag mit der Union lag noch nicht vor, als der Bundestag vergangene Woche über ein in dem Papier aufgelistetes Vorhaben debattierte, nämlich über die Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als asylrechtlich sicherere Herkunftsstaaten. Die hatte der Bundestag zwar schon im Mai 2016 mit dem Stimmen der Union und der meisten SPD-Abgeordneten beschlossen. Dieser Gesetzesbeschluss scheiterte indes vergangenes Jahr im Bundesrat, der die erforderliche Zustimmung verweigerte; für sie wären auch die Stimmen mehrerer Bundesländer mit Regierungsbeteiligung der Grünen erforderlich gewesen. Die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten führt zu einer Beschleunigung der Asylverfahren von Menschen aus diesen Ländern; ihre Anträge sind als "offensichtlich unbegründet" abzulehnen, sofern sie nicht die "Regelvermutung" widerlegen können, dass keine Verfolgungsgefahr vorliegt.

Erneut auf die Tagesordnung des Bundestag gebracht hat das Thema nun die FDP-Fraktion mit einem eigenen Gesetzentwurf (19/957) zur Einstufung der drei nordafrikanischen Länder als sichere Herkunftsstaaten. Zur Begründung verwies ihre Abgeordnete Linda Teuteberg in der ersten Lesung des Gesetzentwurfes darauf, dass "nur ein Bruchteil der Asylbewerber aus den Maghreb-Staaten" anerkannt werde: "Nur 6,3 Prozent der Antragsteller aus Marokko, 3,6 Prozent der Antragsteller aus Algerien und 2,8 Prozent der Antragsteller aus Tunesien haben zuletzt überhaupt einen Aufenthaltsstatus bei uns bekommen", sagte sie. Auch habe die Bundesregierung "deutlich nachgewiesen, dass diese Länder strengen Ansprüchen genügen". Dabei wisse man "um verbleibende Unsicherheiten gerade für homosexuelle Menschen", doch gerade deshalb würde Menschen aus diesen Herkunftsstaaten weiterhin Schutz gewährt, "wenn ihnen ein individuelles Verfolgungsschicksal droht".

Detlef Seif (CDU) betonte, die drei Maghreb-Staaten wären "schon längst als sichere Herkunftsstaaten eingestuft", wenn es allein nach der Union ginge. Die Grünen hätten jedoch "diesen Vorschlag bekanntlich im Bundesrat blockiert". Grundsätzlich sei der FDP-Vorschlag zwar zu begrüßen, ihr Gesetzentwurf für seine Fraktion aber gleichwohl nicht zustimmungsfähig. So nehme die FDP auf alte Lageberichte von 2016 Bezug, doch müsse man die "die aktuelle Datenlage zugrunde legen" und "auch deshalb genau hinschauen, weil sich die Gesamtschutzquoten der drei Länder" von 2015 bis 2017 erhöht hätten: "Bei Algerien von 0,98 Prozent auf jetzt 3,3 Prozent, bei Marokko von 2,29 Prozent auf jetzt sechs Prozent und bei Tunesien von null Prozent auf jetzt 3,1 Prozent", rechnete Seif vor. Zugleich verwies er auf das Koalitionspapier von Union und SPD, die bei der Einstufung als sichere Herkunftsländer "nicht nur die Maghreb-Staaten berücksichtigen" wollten, "sondern auch andere Länder, deren Schutzquote unter fünf Prozent liegt".

Lars Castellucci (SPD) bezeichnete die FDP-Vorlage als unnötig. "Das hat der Deutsche Bundestag bereits beschlossen, es ist im Bundesrat hängen geblieben, im neuen Koalitionsvertrag steht es wieder drin, auch mit den Stimmen der SPD-Verhandler", sagte er. Der entscheidende Punkt aber sei, dass die Menschen Lebensperspektiven bräuchten, "und zwar dort, wo sie herkommen", fügte er hinzu.

Für Lars Herrmann (AfD) ist eine Einstufung der Maghreb-Länder als sichere Herkunftsstaaten zwar "richtig, stellt aber nur ein kleines Puzzleteil dar". Ebenso wichtig "wäre die Einführung von effektiven Grenzkontrollen, um diese illegalen Einwanderer bereits an der Grenze zurückzuweisen" sagte Herrmann. Zwar könnten mit der Einstufung von Tunesien, Marokko und Algerien als sichere Herkunftsländer die Asylanträge recht schnell als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden, doch werde man "damit illegale Einwanderer aus dem Kulturkreis, um den es hier geht, die bereits hier sind, nicht schneller los".

Linke und Grünen lehnten dagegen eine solche Einstufung klar ab. In Marokko, Algerien und Tunesien fänden "nach wie vor gravierende Menschenrechtsverletzungen statt", argumentierte Ulla Jelpke (Linke). Aus allen drei Ländern gebe es immer wieder Berichte über Folter bei polizeilichen Verhören; Oppositionelle, religiöse und ethnische Minderheiten, Frauen sowie Homosexuelle seien "durch strafrechtliche Verfolgungen gefährdet". Daher dürfe das Asylrecht für Menschen aus diesen Ländern nicht eingeschränkt werden.

Luise Amtsberg (Grüne) lehnte für ihre Fraktion das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten ab, da es in einem Widerspruch zum individuellen Asylrecht stehe. Auch seien die drei Maghreb-Staaten nicht sicher. Zudem erschließe sich ihr nicht, "wieso die FDP bei rund 6.000 Antragstellern im Jahr 2017" das Asylrecht einschränken wolle. Wer weniger Asylsuchende aus diesen Ländern wolle, müsse an den Ursachen ansetzen. Diese Chance werde aber verspielt, indem diesen Staaten "eine lupenreine Menschenrechtsbilanz" bescheinigt werde.