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FALL AMRI : Neuregelungen für Terroropfer angemahnt

26.03.2018
2023-08-30T12:34:26.7200Z
2 Min

Mehr als zwei Stunden haben sie vergangene Woche zusammengesessen, deutlich länger als veranschlagt. "Sie sehen mich tief beeindruckt", sagte Armin Schuster (CDU), Vorsitzender des Untersuchungsausschusses zum Fall Amri, anschließend über das "sehr instruktive Gespräch" der Obleute mit den Opferbeauftragten der Bundesregierung und des Berliner Senats, Kurt Beck und Roland Weber. Der am 1. März eingesetzte Ausschuss soll die Hintergründe des Terroranschlages auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 erhellen.

Der frühere rheinland-pfälzische Ministerpräsident Beck wurde im März 2017 zum Beauftragten der Bundesregierung für die Betroffenen des Attentats berufen, bei dem zwölf Menschen starben und 67 verletzt wurden, als der Tunesier Anis Amri einen Lkw in den Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche lenkte. Der Berliner Jurist Weber kümmert sich seit Oktober 2012 im Auftrag des Senats um Kriminalitätsopfer in der Hauptstadt.

Schuster würdigte die "ausgezeichnete", auch "psychisch unglaublich schwere" Arbeit, die beide für die Betroffenen geleistet hätten. Ihr Auftritt habe gezeigt, wie wichtig eine solche Funktion auch auf Landesebene wie in Berlin sein könne. Im Umgang mit Bundesbehörden sei es Beck in vielen Fällen gelungen, "mit der Autorität des ehemaligen Ministerpräsidenten jenseits des Dienst- und Verfahrensweges im Sinne der Opfer zu Lösungen" zu kommen. In der Unterredung seien vier bis fünf Punkte zur Sprache gekommen, die der Gesetzgeber dringend neu regeln müsse, um Terroropfer künftig besser zu stellen. Dies dulde keinen Aufschub, sagte Schuster.

Nach seinen Worten sind sich die Obleute einig, dass der Gesetzgeber möglichst noch 2018 tätig werden müsse, jedenfalls nicht warten dürfe, bis der Ausschuss womöglich in einigen Jahren seine Ermittlungen beendet habe. Dieser werde also abweichend von der Regel wohl nicht erst im Abschlussbericht Empfehlungen auszusprechen haben. Es zeichne sich ab, "dass dieser Untersuchungsausschuss Fragestellungen beantworten muss, wie es sie vielleicht noch gar nicht gegeben hat".

Das Gespräch mit Beck und Weber war der zweite nichtöffentliche Termin des Gremiums nach einer Begegnung mit dem 2017 eingesetzten gleichartigen Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses. In den nächsten drei Sitzungen werden Sachverständige angehört, zunächst zum Thema Asyl- und Aufenthaltsrecht, dann zur Herausforderung durch den gewaltbereiten Islamismus, danach zur föderalen Sicherheitsarchitektur.