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Recht : Vorrang für den Verbraucherschutz

Ministerin Barley will Sammelklage ab November ermöglichen. »Problem Nummer eins« ist für sie die Mietenexplosion

26.03.2018
2023-08-30T12:34:26.7200Z
3 Min

Der Schutz der Verbraucher vor unlauteren Machenschaften von Unternehmen steht ganz oben auf der Agenda der neuen Bundesjustizministerin Katarina Barley. Im Kampf "David gegen Goliath" müsse der Rechtstaat auf der Seite der Bürger stehen, sagte die SPD-Politikerin vergangene Woche in der Bundestagsdebatte über die künftige Justiz- und Verbraucherschutzpolitik der neuen Bundesregierung. In der Debatte unterstützten auch Oppositionsvertreter das Vorgehen Barleys im Bereich Digitalisierung, sparten aber zugleich nicht mit Kritik und Vorschlägen zu weiteren Themen aus Barleys Ressort.

Facebook-Skandal Mit Blick auf den jüngsten Datenskandal beim sozialen Netzwerk Facebook sagte Barley, das Recht müsse den durch die Digitalisierung geschaffenen Veränderungen Rechnung tragen. Persönliche Daten als "Rohstoff" weckten Begehrlichkeiten bei der Wirtschaft und könnten auch für andere Zwecke missbraucht werden. Der Rechtsstaat müsse das Machtgefälle zwischen Verbrauchern und Unternehmen ausgleichen und in der Diskussion mit der IT-Wirtschaft Regeln setzen. "Wir stehen ein für die Datensouveränität unserer Bürger", betonte die Ressortchefin.

Als weitere Schwerpunkte bezeichnete die Ministerin das von ihr auf den Weg gebrachte Gesetz zur "Musterfeststellungsklage", das zum 1. November in Kraft treten solle, damit die in der Dieselaffäre geschädigten Autobesitzer ihre Ansprüche noch vor der Verjährung gelten machen können. Als "Problem Nummer eins" bezeichnete Barley die Mietenexplosion in den Ballungszentren. Daher solle die Mietpreisbremse "weiter angeschärft" und die Modernisierungsumlage abgesenkt werden. In der Justiz würden zusätzlichen Stellen geschaffen, damit die geplante Stärkung des Rechtsstaates auch umgesetzt werden könne, sagte Barley.

Roman Reusch (AfD) forderte eine Justizreform "an Haupt und Gliedern". Nötig seien strukturelle Änderungen, da die Masse von Verfahren "mit dem Instrumentarium des 19. Jahrhunderts nicht mehr zu bewältigen" sei, sagte er.

Für die Unionsfraktion bekräftigte Stephan Harbarth (CDU) die rechtspolitische Ausrichtung des Koalitionsvertrages. Dieser setze Zeichen für einen starken Rechtsschutz und eine starke Justiz, widersprach er dem AfD-Abgeordneten. Zum Schutz der Verbraucher in den sozialen Netzwerken sagte Harbarth, es gehe dabei um viel mehr als um Datenmissbrauch, nämlich um eine mögliche Gefährdung der Demokratie. Facebook müsse sagen, ob Fälle wie den USA auch in Deutschland vorgekommen sind.

Stephan Thomae (FDP) lehnte die von der SPD favorisierte Mietpreisbremse ab. "Sie werden die Mieten nicht mit dem Gesetzbuch in der Hand bremsen können", sagte er. Angesichts der Diskussion über den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches, der die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet, sagte Thomae, er habe den Eindruck, in der jungen Koalition hänge deswegen "der Haussegen ein bisschen schief". Wie auch Friedrich Straetmanns (Linke) und Katja Keul (Grüne) forderte Thomae die SPD auf, sich hier nicht auf Verzögerungen durch den Koalitionspartner einzulassen. Es stünde den Sozialdemokraten gut an, bei dieser Frage im Parlament frei abzustimmen.

Johannes Fechner (SPD) wies die Kritik zurück. Seine Fraktion erwarte zeitnah einen Gesetzesvorschlag der Bundesregierung und werde sich nicht auf den Sankt-Nimmerleinstag vertrösten lassen. Er sei sich aber sicher, dass die Zusage der Bundeskanzlerin gilt.

Straetmanns forderte für Die Linke mehr Bürgerbeteiligung und sprach sich für ein verbindlichen Lobbyregister aus. Eine Verschärfung des Strafrechts lehnte er ab, da Angst ein schlechter Ratgeber sei. Die Vorhaben zum Verbraucherschutz begrüßte Straetmanns. Bei der Musterfeststellungsklage müsse man gesetzgeberisch jedoch weiterdenken.

Keul verwies mit Blick auf die Musterfeststellungsklage auf einen Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion, von dem die Ministerin "gerne abschreiben" könne. Die Grünen-Abgeordnete bemängelte zugleich, dass im Koalitionsvertrag von Union und SPD unter anderem der Whistleblower-Schutz fehle.